Über 8.000-mal suchte die Polizei letztes Jahr per Kamera nach Kennzeichen gestohlener Autos. (Archivbild)
Über 8.000-mal suchte die Polizei letztes Jahr per Kamera nach Kennzeichen gestohlener Autos. (Archivbild) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Potsdam (dpa/bb) – Die Brandenburger Polizei hat im vergangenen Jahr in rund 8.700 Fällen mit dem automatischen Ermittlungssystem Kesy nach Autokennzeichen gefahndet. Etwa 8.300 Eilfahndungen betrafen die Suche nach gestohlenen Kraftfahrzeugen, bei rund 150 Maßnahmen gab es staatsanwaltschaftliche Anordnungen wegen des Verdachts erheblicher Straftaten, wie das Innenministerium in Potsdam auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Sven Hornauf (BSW) mitteilte. 

In etwa 140 Fallen dienten die Fahndungen der Gefahrenabwehr oder der Verhütung von Straftaten. Grundlage dieser Kennzeichenerfassung war das Brandenburgische Polizeigesetz. 

Die automatische Kennzeichenerfassung ist umstritten. Immer wieder geraten Unbeteiligte in die Fahndungen. Bis Mitte 2021 konnte die Polizei viele Autokennzeichen im sogenannten Aufzeichnungsmodus speichern. Nach einer Änderung der Strafprozessordnung dürfen Autonummern nur noch bei einer konkreten Fahndung registriert werden. 

Maßnahmen zur Speicherung müssen begründet werden

Angaben über diese Einsätze stehen laut Polizeigesetz unter dem Vorbehalt einer jährlichen Berichterstattung an den Landtag, so das Ministerium. Dabei müsse jede Maßnahme nach Anlass und Dauer begründet werden. Der Bericht für das Jahr 2024 wird demnach noch bearbeitet. 

Über die Anzahl der erfassten Kennzeichen im vergangenen Jahr konnte das Ministerium noch keine Angaben machen. Im Jahr 2023 zum Beispiel waren es 172 Fälle, nach 116 im Jahr zuvor. 

Das System Kesy liest die durchfahrenden Kfz-Kennzeichen und vergleicht sie mit Kennzeichen, nach denen gefahndet wird. Bei einem Treffer wird das entsprechende Kennzeichen gespeichert. Der Beschuldigte oder eine Kontaktperson müssen laut Strafprozessordnung und brandenburgischem Polizeigesetz darüber informiert werden. Alle anderen Aufnahmen müssen sofort gelöscht werden. Auch Fahndungstreffer zur Abwehr drohender Gefahren würden sofort gelöscht, sobald die gegenwärtige Gefahr abgewendet sei, hieß es in der Antwort auf die Anfrage. 

Amtshilfe für andere Behörden

In mehr als 100 Ermittlungsverfahren fahndete die Brandenburger Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei anderer Bundesländer, Bundespolizei und Zoll. Auch bei knapp 7.600 Sofortmaßnahmen ging es um Amtshilfe für andere Polizeibehörden, Zoll und internationale Rechtshilfe. 

Laut Innenministerium hat die Landesregierung noch keine abschließende Meinung zu einem Gesetz für eine automatische Erfassung der Autokennzeichen.