Senatorin Kipping: "Gute Arbeit ist vor allem durch gute tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gekennzeichnet." Bild: IMAGO / Fotostand
Senatorin Kipping: "Gute Arbeit ist vor allem durch gute tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gekennzeichnet." Bild: IMAGO / Fotostand

Informationen zu mehr als 500 in Berlin geltenden Tarifverträgen lassen sich seit Freitag im Internet online abrufen.

Die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales hat sie in ihrem neuen Online-Tariftreueregister veröffentlicht. Es soll dazu beitragen, dass Tarifvertragsinhalte noch stärker Beachtung finden, und es soll die Kontrolle der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen und der vom Land Berlin geförderten Maßnahmen erleichtern, wie die Senatsverwaltung mitteilte.

50 verschiedene Wirtschaftsbereiche

SPD, Grüne und Linke hatten das neue Register im Koalitionsvertrag vereinbart.

Nachschlagen lassen sich Informationen etwa zum Stundenlohn, zur Vergütung von Nacht- oder Sonntagsarbeit oder zu Zulagen und das für 50 verschiedene Wirtschaftsbereiche von der Abfallwirtschaft bis zum Tischlerhandwerk.

Der DGB Berlin-Brandenburg teilte am Freitag mit, das Online-Tarifregister sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die im Berliner Vergaberecht verankerte Tariftreue nun auch umzusetzen.

Abstimmung bis zum Sommer

Nach Angaben der Sozialverwaltung laufen derzeit noch Gespräche mit Bau- und Wirtschaftsverwaltung zu den nötigen Ausführungsbestimmungen. Sie sollen bis zum Sommer folgen. Das Register sei ein erster Schritt bei der Umsetzung.

Gute Arbeitsbedingungen

Arbeitssenatorin Katja Kipping: „Gute Arbeit ist vor allem durch gute tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gekennzeichnet. Es sind gute Arbeitsbedingungen, die potentielle Beschäftigte sich für einen Arbeitgeber entscheiden lassen. Deshalb ist das Angebot guter und tariflich fixierter Arbeitsbedingungen ein wichtiger Faktor für die Unternehmen im Werben um stetig knapper werdende Fachkräfte.

Das Informationsangebot des Tarifregisters war schon bisher unverzichtbar. Mit der Verpflichtung, tarifvertragliche Entgeltregelungen auch im Rahmen öffentlicher Aufträge einhalten zu müssen, gewinnt es nochmals an Bedeutung. Das Angebot online zu stellen und daher transparent und nutzerfreundlich zu gestalten, ist in diesem Zusammenhang das Gebot der Stunde.“

Quelle: dpa/red