Brandenburg/Havel (dpa/bb) – Das Brandenburger Oberlandesgericht urteilt am Donnerstag (09.00 Uhr) über eine fehlerhafte Zwangsversteigerung, die einer Familie das ersteigerte Grundstück samt darauf gebautem Eigenheim kosten könnte. Dabei soll über eine mögliche Räumung des Grundstücks entschieden werden und darüber, ob die Familie dem Eigentümer auch noch eine Nutzungsentschädigung für das Grundstück in Rangsdorf (Teltow-Fläming) zahlen muss.
Die Familie hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.
Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies hatte auch das OLG bereits in einem Teilurteil im vergangenen Jahr bestätigt.