Koalition
Omid Nouripour, Christian Lindner, Olaf Scholz und Saskia Esken bei einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Koalitions-Beratungen über finanzielle Entlastungen der Bürger in Deutschland im Bundeskanzleramt. Nach einem Verhandlungsmarathon hat sich die Ampel auf ein drittes Entlastungspaket als Ausgleich für die drastischen Preissteigerungen geeinigt. Bild:Imago/Future Image

Die Bundesregierung hat ein neues Entlastungspaket für Bürger und Unternehmen beschlossen: Zuschüsse für Rentner und Studenten, ein Nachfolger für das 9-Euro-Ticket.

Die Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Bevölkerung und Unternehmen um rund 65 Milliarden Euro entlastet werden sollen. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise sollen erste Zahlungen bis Jahresende auf den Konten sein – weitere ab Januar. Auch ein neues Preiswertticket für den Personennahverkehr soll eventuell schon im Oktober kommen – da ist die Reden von Preisen zwischen 49 und 69 Euro.

Rentner und Studenten

Rentner erhalten zum 1. Dezember eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Regierung beziffert die Kosten hier auf insgesamt rund sechs Milliarden Euro. Die Einmalzahlung ist einkommensteuerpflichtig.

Studenten sowie Fachschüler sollen eine Einmalzahlung von 200 Euro bekommen. Für die Auszahlung sind die Länder zuständig.

Wohngeldberechtigte

Einmalig für die Heizperiode September bis Dezember sollen Wohngeldberechtigte einen Heizkostenschuss von 415 Euro erhalten. Ein Zweipersonenhaushalt soll 540 Euro bekommen, für jede weitere Person im Haushalt gibt es 100 Euro.

Das Wohngeld soll zum 1. Januar reformiert werden. Der Kreis der Berechtigten soll auf zwei Millionen Haushalte steigen. Die Zahlung soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine dauerhafte Klimakomponente enthalten.

Familien mit Kindern

Ab Januar wird das Kindergeld um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind erhöht: auf dann 237 Euro monatlich. Der Kinderzuschuss für Familien mit niedrigem Einkommen wurde schon ab Juli auf 229 Euro monatlich erhöht, ab Januar steigt er auf 250 Euro. Den Zuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld.

Menschen mit Hartz IV-Bezug

Die Regierung will das Hartz-IV-System ab Januar 2023 durch das Bürgergeld ablösen. Empfänger des neuen Bürgergelds sollen ab Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen. Der Betrag liegt über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder.

Schutz für Mieter

Der Koalitionsvereinbarung zufolge soll das Energierecht angepasst werden, um Mieter vor dem Abschalten von Energie zu schützen. Kann jemand die hohen Preise für Gas und Strom nicht zahlen, sollen Sperren vermieden werden.

Angestellte mit Midi-Jobs

Die Höchstverdienstgrenze für Beschäftigte in diesem Bereich steigt im Oktober von 1300 auf 1600 Euro und im Januar auf 2000 Euro brutto. Arbeitnehmer müssen dadurch weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen. Das Gesamtvolumen beträgt rund 1,3 Milliarden Euro.

Steuerzahler

Ab Januar sollen rund 48 Millionen Steuerpflichtige von neuen Tarifeckwerten bei der Einkommenssteuer profitieren. Geplant ist ein steuerlicher Ausgleich für die kalte Progression.

Dieser Effekt entsteht, wenn jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif kommt und somit letztlich bezogen auf die Kaufkraft weniger Geld in der Tasche hat. Finanzminister Christian Lindner (FDP) spricht von zehn Milliarden Euro Entlastung.

Weitere Beschlüsse

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie bleibt beim ermäßigten Satz von sieben Prozent. Die Ermäßigung sollte eigentlich Ende September auslaufen.

Eine Preisobergrenze für Strom von Erzeugern, die nicht auf Gas angewiesen sind, soll hohe Preise für Strom begrenzen beziehungsweise hohe Gewinne abschöpfen. Bleibt es bei hohen sogenannten Zufallsgewinnen, sollen diese abgeschöpft werden. Die Einnahmen sollen zudem dafür sorgen, dass Privathaushalte einen „Basisverbrauch“ an Strom zu einem vergünstigten Preis bekommen.

Um den Strompreis möglichst niedrig zu halten, wird zudem die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises von derzeit 30 Euro pro Tonne auf 35 Euro um ein Jahr verschoben. Der Preis für CO2, das beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen entsteht, sollte bis 2025 auf 55 Euro klettern. Dies soll jetzt 2026 erreicht sein.

Text: Redaktion