Heute hat der Senat entschieden, dass die Maskenpflicht in Berliner Bussen und Bahnen bestehen bleibt. Im Flugzeug muss ab 1. Oktober keine Maske mehr getragen werden, im Fernverkehr jedoch schon.
Ab dem 1. Oktober und bis zum 7. April 2023 gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Demnach ist es Ländersache, ob im ÖPNV weiter Maske getragen werden muss, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Der Berliner Senat hat laut Informationen der „Berliner Zeitung“ heute entschieden: Für die Hauptstadt bleibt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bestehen. Auch die Testpflicht an Berliner Schulen geht weiter. In Flugzeugen muss keine Maske mehr getragen werden. In Fernzügen jedoch schon. Diese Regeln gelten bundesweit. In Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Einrichtungen ist in ganz Deutschland eine FFP2-Maske vorgeschrieben.
Ab 1. Oktober 2022 gelten zweimal gegen das Coronavirus Geimpfte außerdem nicht mehr als vollständig geimpft. Wer zusätzlich zu den beiden Impfungen genesen ist, gilt ebenso wie Menschen, die den Impf-Booster erhalten haben, als vollständig gegen Corona geimpft.