Ein 33-Jähriger, der mit einem Komplizen einen Geldautomaten sprengte und aus Sicht des Gerichts eine weitere Tat vorbereitete, erhielt eine Haftstrafe von insgesamt sechs Jahren und und vier Monaten. (Symbolbild)
Ein 33-Jähriger, der mit einem Komplizen einen Geldautomaten sprengte und aus Sicht des Gerichts eine weitere Tat vorbereitete, erhielt eine Haftstrafe von insgesamt sechs Jahren und und vier Monaten. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa

Berlin (dpa/bb) –    Nach dem Fund von hochexplosivem Sprengstoff an einem Berliner S-Bahnhof ist ein 33–Jähriger zu sechs Jahren und vier Monate Haft verurteilt worden. Der Angeklagte und ein Komplize seien Ende Oktober vorigen Jahres mit rund 500 Gramm Sprengstoff in einem Stoffbeutel unterwegs gewesen, begründete das Berliner Landgericht das Urteil. Einige Monate zuvor habe das Duo einen Geldautomaten einer Bankfiliale im Ortsteil Karow gesprengt. Dabei hätten sie einen Schaden von rund 150.000 Euro verursacht und rund 140.000 Euro erbeutet. Das Gericht ordnete die Einziehung von Taterlösen in Höhe von 27.000 Euro an.

Der Angeklagte wurde unter anderem der Vorbereitung sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des Diebstahls sowie der Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Als sein Komplize auf der Flucht vor einer Kontrolle einen Beutel mit rund einem halben Kilo eines Gemischs von Triaceontriperoxid («TATP») am S-Bahnhof Neukölln zurückließ, sei eine weitere Sprengung eines Automaten geplant gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Henning Schwengers. Auch wenn der Komplize den Sprengstoff beschafft habe, sei der Angeklagte «in das Geschehen dicht eingebunden gewesen». 

Angeklagter gestand Beteiligung

Das Duo hatte am 26. Juli 2024 nachts einen Geldautomaten im Vorraum einer Sparkassenfiliale gesprengt. Anwohner hatten die Polizei alarmiert. Auf der Flucht habe der Angeklagte eine weitere Sprengvorrichtung mit TATP verloren. Am 30. Oktober 2024 sei er mit dem 34-jährigen Komplizen am S-Bahnhof Neukölln unterwegs gewesen, hieß es weiter im Urteil. Als Bundespolizisten den Komplizen kontrollieren wollten, seien sie geflohen. Der 34-Jährige habe den Beutel zurückgelassen. Die hochexplosive Substanz wurde später in einem benachbarten Park gesprengt. 

Der Angeklagte hatte eine Beteiligung an der Sprengung des Geldautomaten zugegeben. Der Komplize habe ihm 27.000 Euro gegeben, erklärte der 33-Jährige. Aus Geldnot habe er mitgemacht. Hauptakteur sei allerdings der 34-jährige Komplize gewesen. Von der Gefährlichkeit des Sprengstoffs habe er erst später erfahren, so der Angeklagte. Er habe sich selbst und eine große Zahl von Menschen in Gefahr gebracht. Er bereue sein Verhalten aufrichtig.

Mutmaßlicher Komplize starb bei Explosion

Zielfahnder des Berliner Landeskriminalamts hatten den 33-Jährigen nach langer Fahndung am 23. Februar am Hauptstadtflughafen BER festgenommen – mit mehreren falschen Ausweisen in der Tasche. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Sein mutmaßlicher Komplize kann nicht mehr belangt werden: Der 34-Jährige starb laut Staatsanwaltschaft im vergangenen November bei einer wohl von ihm selbst ausgelösten Sprengstoffexplosion in einem Mehrfamilienhaus im niedersächsischen Lohne.

Der Staatsanwalt hatte gegen den 33-Jährigen eine Freiheitsstrafe von insgesamt achteinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Im Fall des Transports von TATP habe sein Mandant lediglich Beihilfe geleistet. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.