
Potsdam (dpa/bb) – Rund zehn Jahre nach der Anklage gegen Mitarbeiterinnen eines privaten Schulträgers wegen schweren Betrugs hat das Landgericht Potsdam das Verfahren eingestellt. Verhandlungsunfähigkeit und anschließend Verjährung waren Gründe dafür, dass die vorgeworfenen Taten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Das teilte das Gericht in Potsdam mit.
Zwei frühere Geschäftsführerinnen einer Privatschule sollen unter Angabe falscher Schülerzahlen Zuschüsse beantragt und erhalten haben, die ihnen in der jeweiligen Höhe nicht zustanden, wie das Landgericht mitteilte. 2010 gab es Ermittlungen, 2015 erfolgte die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen schweren Betrugs.
Wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt, setzte die 2. Strafkammer mehrmals Termine zur Hauptverhandlung an, die aufgrund fehlender Verhandlungsfähigkeit einer der Angeklagten aber aufgehoben wurden. Zur Feststellung der Verhandlungsfähigkeit seien wiederholt medizinische Sachverständige beauftragt worden.
Vorwurf: mit überhöhten Schülerzahlen Landesmittel erschlichen
«Bei sämtlichen in der Anklageschrift vorgeworfenen Taten ist inzwischen
Verfolgungsverjährung eingetreten, sodass die Kammer daher mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt hat», so das Gericht. Gegen die zweite Angeklagte wurde das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 5.000 Euro eingestellt.
Es ging dabei um das sogenannte Educon-Verfahren. Das Bildungsministerium hatte dem Unternehmen Educon 2010 vorgeworfen, mit überhöhten Schülerzahlen Landesmittel erschlichen zu haben.