Anfang Oktober tritt in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Damit verlieren Millionen Geimpfte ihren Status als ebensolche – was Sie jetzt beachten sollten, wir haben es zusammengefasst.
Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 soll das vor kurzem angepasste Infektionsschutzgesetz in Deutschland als neuer verlässlicher Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Dieser umfasst unter anderem eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Doch darüber hinaus verlieren auch noch Millionen von Geimpften ihren Status als ebensolche. Im Sommer war dies ohnehin häufig kein Problem – schließlich wurde fast nirgendwo mehr der Impfstatus abgefragt, egal ob auf Reisen, im Restaurant oder sonstigen Einrichtungen. Doch dies könnte sich durch steigende Infektionszahlen in Zukunft möglicherweise auch wieder ändern – was also tun?
Einzelimpfung reicht nicht mehr
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ändern sich auch die Regeln bezüglich dessen, wer als „vollständig geimpft“ gilt. Laut der Website des Bundesgesundheitsministeriums gelten derzeit und noch bis einschließlich 30. September dieses Jahres folgende Regeln. Als vollständig geimpft gelten Personen:
- nach zwei oder mehr Einzelimpfungen
- nach einer Einzelimpfung
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer nachgewiesenen Infektion (PCR-Test) vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Corona-Infektion nach der ersten Impfung (seit der Testung müssen zudem 28 Tage vergangen sein)
Ab dem 1. Oktober verfallen diese Regeln in dieser Form jedoch, denn die angepasste Version des Infektionsschutzgesetzes sieht von dann an neue Regelungen vor. Nach September sind wahlweise mindestens drei Impfungen gegen Corona oder zwei Impfungen plus die oben genannten Tests nötig, um als vollständig geimpft zu gelten. Die Möglichkeit einer Einzelimpfung plus Test entfällt somit.
Millionen Deutsche betroffen
Ab Oktober gelten daher lediglich ein- oder zweifach Geimpfte nicht mehr als „vollständig geimpft“, ihr Impfzertifkat läuft aus. Laut den Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums sind derzeit fast 12 Millionen Menschen in Deutschland lediglich doppelt geimpft, ihnen fehlt die dritte bzw. vierte Auffrischungsimpfung, die sogenannte „Booster“-Impfung.
Um ihren Impfstatus also auch weiterhin zu behalten, sollten sich diese noch möglichst vor Oktober und dem Eintritt des neuen Infektionsschutzgesetzes eine Auffrischungsimpfung bei ihrem Hausarzt oder in einem Impfzentrum holen.
Text: red/su