Der Mieterverein Berlin fordert mehr Regulierung des Wohnungsmarktes, um die steigenden Mieten zu bremsen. (Archivbild)
Der Mieterverein Berlin fordert mehr Regulierung des Wohnungsmarktes, um die steigenden Mieten zu bremsen. (Archivbild) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin (dpa/bb) – Die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse ist aus Sicht des Berliner Mietervereins gerade für die Bundeshauptstadt eine gute Nachricht – aber noch nicht ausreichend. Es sei auf jeden Fall wichtig, dass sie im Bund weiterhin gelte, sagte Vereinsgeschäftsführerin Wibke Werner der Deutschen Presse-Agentur. «Das ist bislang das einzige Instrument zur Begrenzung von Mieten bei Abschlüssen von neuen Verträgen. Und Berlin ist der Anwendungs-Hotspot für die Mietpreisbremse.» 

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für eine Fortsetzung der gesetzlichen Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029 auf den Weg gebracht, nach der die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wenn eine Wohnung neu vermietet wird.

«Wenn sie im Bund nicht verlängert worden wäre, wäre sie auch in Berlin zu Ende 2025 ausgelaufen», sagte Werner. «Und damit wären die Mieter in Berlin völlig ohne Schutz beim Abschluss neuer Mietverträge.»

Mieterverein kritisiert Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Dass der Neubau von der Mietpreisbremse ausgenommen ist, sieht der Mieterverein kritisch – als Neubau gelten Wohnungen mit einer Fertigstellung ab 2014. 

«Wir fordern, dass das überarbeitet wird. Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass ein elf Jahre altes Haus noch als Neubau gilt», sagte Werner. «Das Thema ist auch für Berlin wichtig: Hier sind in den letzten Jahren im Schnitt 15.000 Wohnungen pro Jahr errichtet worden.»

Auch bei umfassender Modernisierung ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar. «Damit wird viel Schindluder getrieben, wenn von Vermieterseite eine umfassende Modernisierung behauptet wird, es sich aber überhaupt nicht um eine solche handelt», so die Mietervereins-Geschäftsführerin. 

Ausgenommen sind außerdem Wohnungen, die zum Beispiel nur für wenige Wochen oder Monate vermietet werden. «Das muss zwingend geändert werden.» Die befristete Vermietung gilt häufig für möblierte Wohnungen. «Dann wird über einen oft intransparenten Möblierungszuschlag die Miete in die Höhe getrieben», sagte Werner. «Das muss besser geregelt werden.» 

Der Mieterverein fordert aber noch mehr Regulierung des Wohnungsmarktes – wie die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen. «Der Hintergedanke ist, dass man versucht, mehr Wohnungen in die Hand von gemeinwohlorientierten Unternehmen zu bekommen und sie nicht renditeorientierten Vermietern zu überlassen», sagte Werner. 

Mieterverein fordert die Möglichkeit für einen Mietendeckel

Dabei komme es aber auf die Umsetzung und auf die Frage an, ab wann Wohnungsunternehmen reif für eine Vergesellschaftung seien. «Es ist aber sicher nicht damit getan, alle Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu vergesellschaften», sagte Werner. 

Bei dem entsprechenden Volksentscheid 2021 hatte eine deutliche Mehrheit für die Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt. 

Der Berliner Mieterverein spricht sich auch für einen Mietendeckel aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Berliner Landesgesetz über einen Mietendeckel 2021 gekippt – mit dem Argument, das Land habe nicht die Kompetenz für eine solche Gesetzgebung. 

Der Mieterverein macht sich für eine Öffnungsklausel stark, die das den Bundesländern erlauben würde. «Die Idee ist nach wie vor hochaktuell, weil die Mietpreisbremse bislang nicht die ihr zugeschriebene Wirkung entfalten kann», sagte Werner.