Protest für die Anerkennung von Haftschäden: Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Eveyln Zupke, mit Wolfgang Graetz von der Vereinigung 17 Juni 1953 e.V. (rechts). Bild: IMAGO/IPONProtest für die Anerkennung von Haftschäden: Die SED-Opferbeauftragte Eveyln Zupke mit Wolfgang Graetz von der Vereinigung 17 Juni 1953 e.V. (rechts). Bild: IMAGO/IPON
Protest für die Anerkennung von Haftschäden: Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Eveyln Zupke, mit Wolfgang Graetz von der Vereinigung 17 Juni 1953 e.V. (rechts). Bild: IMAGO/IPON

Der Härtefallfonds für Verfolgte der SED-Diktatur ist verdoppelt worden. In diesem Jahr 2022 stellt das Land Berlin 200.000 Euro zur Verfügung.

Der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) nimmt ab sofort wieder Anmeldungen für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds entgegen. Mit der Verabschiedung des Berliner Landeshaushalts stehen 200.000 Euro für das Jahr 2022 bereit, doppelt so viel wie im vergangenen Jahr.

Laut einer Mitteilung überstieg der Bedarf an Hilfeleistungen aus dem Härtefallfonds die zur Verfügung stehenden Mittel im vergangenen Jahr bei weitem, sodass der Fonds bereits im Herbst ausgeschöpft war. Deshalb ist der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello froh, dass Bedürftigen nun wieder geholfen werden kann: „Die Menschen, die in der DDR politisch verfolgt und inhaftiert wurden, sind heute häufig Erwerbsminderungsrentner oder Empfänger von Grundsicherung. Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, ihnen zu helfen.“

Verfolgte der SED-Diktatur mit Wohnsitz in Berlin, die sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden, können beim BAB individuelle Beratung und Hilfe bei der Antragstellung bekommen. Voraussetzung ist, dass sie rehabilitiert sind. Sollte noch keine Rehabilitierung vorliegen, besteht die Möglichkeit der Beratung.

Einmalige finanzielle Hilfe

Der Härtefallfonds soll einmalige finanzielle Hilfe leisten, wenn keine sonstigen staatlichen Unterstützungssysteme greifen. Hilfe kann zum Beispiel gewährt werden für medizinische Maßnahmen, die Schaffung und den Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, Kommunikationshilfen, technische Alltagshilfen, die Verbesserung der Mobilität oder für Aus- und Fortbildungen. Laufende Kosten können aus dem Härtefallfonds nicht abgedeckt werden.

Die Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds sind in einer Richtlinie festgelegt. Die Härtefall-Richtlinie steht online als Download zur Verfügung. Über die Vergabe der Hilfen entscheidet der BAB unter Mitwirkung eines Beirats.

Die Beratung zum Härtefallfonds ist telefonisch und per E-Mail zu erreichen:
(030) 24 07 92 62
haertefall@aufarbeitung-berlin.de