Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer.
Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Berlin (dpa/bb) – Zehn Monate nach Ende der Abgabefrist fehlen in Berlin nur noch vergleichsweise wenige Erklärungen zur neuen Grundsteuer. Rund 856.000 Immobilienbesitzer haben ihre Unterlagen eingereicht, wie die Finanzverwaltung auf dpa-Anfrage mitteilte. Das sind etwa 97 Prozent. 15.600 Erklärungen sind noch offen. Wie es weiter hieß, haben die Finanzämter bislang etwa 827.200 Bescheide zum Grundsteuerwert verschickt.

Wer keine Erklärung abgibt und wem keine Fristverlängerung im Einzelfall gewährt wurde, muss nach früheren Angaben der Finanzverwaltung mit einer Schätzung rechnen. In bedeutenden Fällen drohen Zwangsgelder.

Der neue Grundsteuerwert enthält keine Aussage zur künftigen Höhe der Grundsteuer. Diese hängt laut Finanzverwaltung von weiteren Faktoren wie dem Steuerhebesatz ab, der noch angepasst wird. Das soll 2024 passieren.

Die Grundsteuer wird in Deutschland reformiert, ab 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Um die Reform vorzubereiten, wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben. Die Abgabefrist endete offiziell am 31. Januar. Es trudeln aber weiter Erklärungen bei den Steuerbehörden ein.

Erklärtes politisches Ziel ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren angemahnte bundesweite Reform «aufkommensneutral» ist – der Staat soll also nach der Reform nicht mehr Grundsteuer einnehmen als zuvor. Da der Wert von Grundstücken neu bewertet wird, kann es aber sein, dass manche Immobilienbesitzer ab 2025 mehr oder weniger Steuern als bis dahin entrichten müssen. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter abwälzen.