Lesen Sie dazu auch bitte: FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
Der Zugbegleiter machte vom Hausrecht im ICE Gebrauch –Mario Barth und seine zwei Begleiter wurden durch herbei gerufene Polizeikräfte aus dem Zug verweisen.
Der Comedian erklärte via Video, er habe die Maske lediglich zum Trinken heruntergenommen. Die Videos zu dem Vorfall hat der Berliner inzwischen über alle gängigen Social-Media-Kanäle verbreiten lassen.
Barth kündigte an, den Vorfall juristisch klären zu wollen, zum Schadensersatz geltend zu machen, ab Hanau machte sich der Comedian plus Begleitung auf den Restweg Richtung Frankfurt.
Ein Sprecher der Deutschen Bahn kommentierte gegenüber dem Portal ‘t-online’ : “In unseren Zügen gilt die gesetzliche Maskenpflicht. Das gilt auch für Mario Barth.”
Text: red/ Stefan Bartylla, Bild:IMAGO / POP-EYE