Ein Lehrer unterrichtet in einem Klassenzimmer.
Ein Lehrer unterrichtet in einem Klassenzimmer. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Berlin (dpa/bb) – Weil er seinen Lehrer heimlich im Unterricht fotografiert hat, muss ein Berliner Schüler einen schriftlichen Verweis hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden. Damit blieb eine Klage des Schülers ohne Erfolg, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Damit muss der Achtklässler akzeptieren, dass der Verweis auf dem Schuljahreszeugnis vermerkt ist. (Az.: VG 3 K 211/22) 

Nach Angaben des Gerichts hatte der Schüler aus Langeweile den Lehrer fotografiert und die Bilder an eine unbekannte Person gesendet. Die Fotos wurden dann über Nachrichtendienste in der Schülerschaft der Schule weiterverbreitet. Es kam zur Klassenkonferenz. Diese beschloss nach Gerichtsangaben einstimmig, dem Schüler einen schriftlichen Verweis zu erteilen, und mehrheitlich, den Verweis auf dem Schuljahreszeugnis einzutragen.

Weil sein Widerspruch dagegen erfolglos blieb, zog der Schüler vor Gericht. Das hatte an dem Handeln der Schule jedoch nichts zu beanstanden.