
Potsdam (dpa/bb) – Der Brandenburger Landtag hat sich zum Verbot extremistischer Handlungen in Schulen bekannt. «Extremismus, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Homophobie und Islamfeindlichkeit haben an den Schulen keinen Platz», sagte Bildungsstaatssekretär Hendrik Fischer im Parlament. Die Schülerinnen und Schüler sollten nach dem staatlichen Bildungsauftrag im Sinne demokratischer Grundsätze erzogen werden.
Der Landtag lehnte einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion mit breiter Mehrheit ab, mit dem ein Paragraf im Schulgesetz zum Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen ersetzt werden sollte. Die AfD sieht eine einseitige politische Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern und will ein Verbot von Indoktrination – einer Art Manipulation – durchsetzen. Die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW sowie die oppositionelle CDU-Fraktion stimmten dagegen.
AfD will freie Meinungsäußerung an Schulen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, forderte, Schulen sollten Orte der freien Meinungsäußerung sein. Der bestehende Paragraf im Schulgesetz diene letztlich weniger dem Schutz vor Extremisten als der Bekämpfung der Opposition – im Speziellen der AfD, meinte Hohloch. «Es existiert außerdem kein flächendeckendes Extremismusproblem an unseren Brandenburger Schulen.»
Die SPD-Bildungspolitikerin Katja Poschmann sagte: «Die Verherrlichung der NS-Diktatur, die Relativierung ihrer Verbrechen durch das Tragen ihrer Symbole oder das Wiederholen ihrer Parolen sind keine Meinungen, sondern handfeste Straftaten.» Im ersten Schulhalbjahr 2023/2024 waren laut Bildungsministerium 203 rechtsextremistische Vorfälle, 60 fremdenfeindliche Vorfälle und 25 antisemitische Vorfälle an Brandenburger Schulen gezählt worden.
Reaktion auf rechtsextremistische Vorfälle
Im Jahr 2023 hatten eine Lehrerin und ein Lehrer einer Schule in Burg im Spreewald in einem anonymen offenen Brief geschildert, sie seien täglich mit Rechtsextremismus, Sexismus und Homophobie konfrontiert. Nach Anfeindungen aus der rechten Szene verließen sie die Schule. Auch andere Schulen meldeten ähnliche Vorfälle.
Als Konsequenz wurde im vergangenen Jahr das Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen ins Schulgesetz eingeführt. Die Schulen müssen zudem Vorfälle zur Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie antisemitische oder rassistische Vorfälle unverzüglich dem Schulamt melden.