Munition ist auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide zu sehen.
Munition ist auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide zu sehen. Foto: Jens Kalaene/dpa/Archivbild

Potsdam (dpa)/bb) – Fast 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kommt die Beseitigung von Kampfmitteln Brandenburg noch immer teuer zu stehen. Im vergangenen Jahr erstattete das Land den Kommunen rund 517.000 Euro für die Entsorgung von Bomben und Munition. Das waren rund 292.000 Euro mehr als im Jahr zuvor, wie aus der Antwort des Innenministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht.

Mit rund 515.000 Euro ging nahezu der gesamte Betrag der Landesgelder im vergangenen Jahr an Oranienburg. Die Stadt war im Zweiten Weltkrieg wegen ihrer starken Rüstungsindustrie besonders häufig Ziel alliierter Bomberverbände. 2021 hat Oranienburg rund 193.000 Euro für die Kampfmittelräumung erstattet bekommen.

Wie aus einer Übersicht des Innenministeriums hervorgeht, sind den Kommunen seit 2017 insgesamt fast 2,49 Millionen Euro für die Beseitigung von Bomben und Munition aus dem Zweiten Weltkrieg erstattet worden. Oranienburg erhielt davon rund 2,31 Millionen Euro. In diesem Jahr bekam die Stadt im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung rund 217.000 Euro für den Grundwasserschutz. In Oranienburg wurden seit 1991 bislang 229 Bomben entschärft.

Über 300 Millionen Euro für Kampfmittel-Beseitigung seit 1991

Seit 1991 hat Brandenburg mehr als 270 Millionen Euro allein an Landesmitteln für die Beseitigung der Kriegsaltlasten ausgegeben. Mit den Zuschüssen des Bundes sind es weit über 300 Millionen Euro. Erst seit 2016 erstattet der Bund Brandenburg einen Teil der Ausgaben für Fund und Entschärfung von Kampfmitteln der Alliierten. Bis dahin kam der Bund nur für sogenannte reichseigene Munition auf bundeseigenen Liegenschaften auf.

Künftig soll die Kostenerstattung in einem sogenannten Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz geregelt werden. Der Gesetzentwurf ist bereits in den Bundestag zur Beratung eingebracht worden.