Die Brandschutzbegehung des besetzten Hauses an der Rigaer Straße soll Mitte Juni stattfinden. Darauf haben sich die Innenverwaltung und Friedrichshain-Kreuzberg jetzt geeinigt.
Für die Innenverwaltung steht rechtssicheres Handeln nach eigenen Angaben an oberster Stelle. Aus diesem Grund wurde zwischen der Bezirksaufsicht, dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Vertreterin des Eigentümers nun das weitere Verfahren mit der Immobilie verabredet. Um alle Rechtsgrundlagen einhalten zu können, ist eine Brandschutzbegehung in der Rigaer 94 demnach erst Mitte Juni möglich.
Grundlage für das Handeln des Bezirksamtes ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 9. März 2021. Darin heißt es wörtlich: „Der Antragsgegner (das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg) wird […] verpflichtet, die Bewohner und Nutzer des Gebäudekomplexes Rigaer Straße 94 im Wege einer sofort vollziehbaren Allgemeinverfügung zu verpflichten, die Brandschutzbegehung des gesamten Gebäudekomplexes […] zu dulden und das Betreten der Wohnungen zu ermöglichen.“ Klare Worte, die die Beteiligten nun zum Handeln zwingen.
Verwaltungsverfahren verzögert Termin
Allerdings gilt es, das sogenannte gestreckte Verwaltungsverfahren zu beachten, das die Sache nun in die Länge ziehen dürfte. Damit die Brandschutzbegehung rechtssicher stattfinden kann, sind bestimmte Verfahrensschritte mit festen Fristen notwendig. Bevor das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die geforderte Duldungsanordnung erlässt, ist nach § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes eine Anhörung der Betroffenen vorgesehen. Diese Anhörung muss mit einer Frist von 14 Tagen im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies muss das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für den 9. April sicherstellen, damit es nicht zu einem unnötigen Zeitverzug kommt.
Nach Ablauf der einwöchigen Anhörung wird das Bezirksamt ebenfalls im Amtsblatt eine Duldungsanordnung veröffentlichen, so wie es der Beschluss des Verwaltungsgerichts vorsieht. Diese Duldungsanordnung muss 14 Tage lang veröffentlicht werden.
Mit Blick auf die Veröffentlichungszeiträume des Amtsblattes und der Wahrung aller Fristen sowie möglicher Einsprüche kann bis Ende Mai das vom Verwaltungsgericht vorgesehene „gestreckte Verwaltungsverfahren“ rechtssicher zu Ende geführt werden. Ein genauer Termin der Begehung muss in Absprache des Bezirksamtes mit der Eigentümervertreterin und der Polizei Berlin gefunden werden. Der endgültige Termin wird mit der Duldungsanordnung veröffentlicht.
Datum: 8. April 2021, Text: red, Bild: imago images / Future Image