Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Potsdam/Cottbus (dpa/bb) – Nach einer Gerichtsentscheidung kann ein Angehöriger der «Reichsbürger»-Bewegung nicht verlangen, dass ihm die Rente bar ausgezahlt wird. Für das Anliegen des Rentners gibt es nach Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg keine Rechtsgrundlage, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Nach den Angaben hatte ein 65-Jähriger aus dem Landkreis Dahme-Spreewald im Eilverfahren die Barauszahlung erzwingen wollen.

Der Mann sieht sich demnach selbst als Staatsangehöriger eines «Freistaats Preußen» und behauptet, kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein. Der Rentner verfügt laut Gericht über keine gültigen Personaldokumente und kein Bankkonto. Die zuständige Meldebehörde hatte es im Sommer abgelehnt, dem Mann einen Ausweis auszustellen, da er verlangt hatte, als Staatsangehörigkeit «Freistaat Preußen» einzutragen. Daraufhin beantragte der 65-Jährige eine Barauszahlung der Rente. Dies wurde ihm verwehrt.

Deswegen zog der Mann zunächst vor das Sozialgericht Cottbus. Weil dies ohne Erfolg blieb, versuchte er es in der nächsthöheren Instanz – erfolglos. Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche, so das Landessozialgericht. Deshalb sei es nicht zu beanstanden, wenn die Identität des Zahlungsempfängers anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates überprüft werde, hieß es. Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

«Reichsbürger» sind Menschen, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnete der Szene der «Reichsbürger» und «Selbstverwalter» 2022 deutschlandweit etwa 23 000 Menschen zu, 2000 mehr als im Vorjahr.