Ab 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog: Tempoverstöße und Parksünden werden teurer, Fahrverbotsgrenzen bleiben aber unverändert.
Am 9. November 2021 tritt der neue Bußgeldkatalog für ganz Deutschland in Kraft. Diesem voraus ging ein langes Ringen um die konkreten Bestimmungen zwischen Verkehrsministerium und Ländern. Nun ist es zum Beschluss durch den Bundesrat gekommen und damit gehen spürbar höhere Strafen nicht nur für Temposünder und Falschparker einher. Was Autofahrer jetzt erwartet:
Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h werden mit dem neuen Bußgeldkatalog doppelt teuer. Innerorts steigen sie von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es allerdings wie bislang erst ab 21 km/h mehr auf dem Tacho.
Kosten für Falschparker
Auch Parkdelikte werden strenger abkassiert. Wer zum Beispiel sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt ab morgen 25 statt bisher 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es 50 statt 35 Euro. Die Blockierung eines Behindertenparkplatzes kostet nun 55 statt 35 Euro. Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, mit 100 Euro und einem Punkt geahndet. Den bekommt auch jeder, der einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert. Bußgeld: 80 Euro. Parken und Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro. Falschparker, die dabei etwa Radfahrer behindern, zahlen 80 Euro und bekommen anders als bisher einen Punkt in Flensburg.
Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, werden jetzt härter bestraft. Sie zahlen 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot. Radfahrern drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt. 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg: Das drohte schon immer allen, die keine Rettungsgasse bilden. Neu: Jetzt gibt es künftig dafür einen Monat Fahrverbot obendrauf. Wer durch deine Rettungsgasse fährt, zahlt mindestens 240 Euro und kassiert zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. In beiden Fällen können bis zu 320 Euro fällig werden, wenn dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden.
Mehr Kontrollen
Bei den Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen bleibt alles, wie es ist. „Raserei darf niemals akzeptiert werden. Deshalb ist die deutliche Erhöhung der Bußgelder ohne Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen aus Sicht des ADAC ein guter Kompromiss“, sagt ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Gleichzeitig müsse aber sichergestellt werden, dass Kontrollen an Gefahrenstellen und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, erhöht werden. Nur so könne eine Verhaltensänderung erreicht werden, kritisiert er.
Text: Sara Klinke, Bild: IMAGO / Frank Sorge