Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange hält es für richtig, syrischen Flüchtlingen eine Erkundungsreise in ihrer alten Heimat zu ermöglichen.(Archivbild)
Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange hält es für richtig, syrischen Flüchtlingen eine Erkundungsreise in ihrer alten Heimat zu ermöglichen.(Archivbild) Foto: Michael Bahlo/dpa

Potsdam (dpa) – Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange befürwortet nach dem Umsturz in Syrien genehmigte Erkundungsreisen für Flüchtlinge in ihre alte Heimat. «Ich halte eine solche Erkundungsregelung für das Heimatland, in dem nun so grundlegende politische Veränderungen stattgefunden haben, durchaus für sinnvoll», sagte die SPD-Politikerin der dpa in Potsdam. 

«Da sollte man unsererseits nicht zu kleinlich und bürokratisch sein, was den bisherigen Schutzstatus angeht.» Der syrische Machthaber Baschar al-Assad wurde im vergangenen Dezember gestürzt.

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Lange: Als Vorbereitung für spätere Ausreise sinnvoll 

Solche Erkundungen vor Ort könnten auch eine sinnvolle Vorbereitung für eine mögliche spätere freiwillige Ausreise nach Syrien sein, meinte Lange. «Ob viele Syrer eine solche Möglichkeit wahrnehmen werden, weiß ich nicht. Aber man sollte es mit einer solchen Möglichkeit wenigstens einmal versuchen.» Bei Reisen ohne Erlaubnis würden die Syrer ihren Schutzstatus in Deutschland riskieren.

Bundesinnenministerium arbeitet an Lösung

Aus dem Bundesinnenministerium heißt es, man arbeite noch an einer Lösung, «um für Syrerinnen und Syrer kurzzeitige Heimreisen zwecks Prüfung der Lage zur Vorbereitung einer dauerhaften freiwilligen Rückkehr ohne Verlust des Schutzstatus zu ermöglichen». Auch bei Abschiebungen von Straftätern und als gewaltbereit eingeschätzten Islamisten nach Syrien würde die Regierung gerne vorankommen. Abschiebungen nach Syrien gibt es seit 2012 nicht mehr.

Brandenburgs Innenministerin Lange betonte, es sei notwendig, dass die Bundesregierung wieder offizielle Kontakte mit Syrien aufnehme. Es solle eine möglichst zügige Rückführung von abgelehnten Flüchtlingen ohne weiteres Aufenthaltsrecht in Deutschland vereinbart werden.