Für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich gilt künftig in ganz Deutschland eine sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bild: Moritz Frankenberg, dpa
Das Bezirksamt Pankow offeriert zwei Impfangebote für Kinder. Bild: Moritz Frankenberg, dpa

Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) rechnet nicht damit, dass die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu Personalengpässen führt.

„In Berlin sind sehr viele Menschen im Gesundheitswesen geimpft – mehr als sonst im Durchschnitt“, sagte Gote am Dienstag dem rbb-Inforadio. Sollten dennoch in einem Betrieb Engpässe drohen, werde es eine Übergangsfristen geben, so Gote.

Gemeinsam mit den Einrichtungen und den betroffenen Mitarbeitenden würden die Gesundheitsämter im Notfall nach Auswegen suchen, wie der Betrieb aufrechterhalten werden könne. Gote zeigte sich überzeugt, dass dies „mit Augenmaß“ erfolge. „Es muss sich wirklich kein Berliner oder keine Berlinerin Sorgen machen, dass hier irgendwas zusammenbricht“, so Gote.

Bußgeld nach drei Wochen

Mit Konsequenzen wie Bußgeld oder Tätigkeitsverboten ist aus Sicht der Senatorin erst nach einigen Wochen zu rechnen. Gote sprach von drei Wochen bis maximal drei Monaten. Wenn es tatsächlich soweit komme, dass sich jemand nicht impfen lassen wolle, habe dies Konsequenzen. „Das kann zunächst ein Betretungsverbot sein bis hin zu einem Beschäftigungsverbot“, so Gote.

Für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich künftig gilt in ganz Deutschland eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Betroffene müssen ihrem Arbeitgeber bis Dienstag nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind beziehungsweise sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Text: dpa