Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat im Abgeordnetenhaus Stellung zu Kritik genommen.
Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat im Abgeordnetenhaus Stellung zu Kritik genommen. Foto: Jens Kalaene/dpa

Berlin (dpa/bb) – Bildungssenatorin Katharina Günther‑Wünsch (CDU) hat sich im Berliner Abgeordnetenhaus für falsche Aussagen von ihr im Parlament entschuldigt. «In meiner öffentlichen Erklärung am vergangenen Freitag habe ich öffentlich gemacht, dass ich am Bildungsausschuss am 5. Juni und im Plenum am 12. Juni eine nicht den Tatsachen entsprechende Aussage zum Zeitpunkt eines Schreibens gemacht habe, wann es mir vorgelegen hat», sagte sie. «Ich möchte heute die Gelegenheit hier und jetzt nutzen und auch ergreifen, um mich sowohl bei der Öffentlichkeit als auch bei Ihnen, sehr geehrte Fraktionäre für diese falsche Erinnerung meinerseits zu entschuldigen.»

Dabei ging es um die Frage, wann sie einen an sie gerichteten Anwaltsbrief im Auftrag des Berliner Lehrers Oziel Inácio-Stech bekommen hat, der an seiner Schule nach eigenen Angaben wegen seiner Homosexualität gemobbt wurde. 

Günther-Wünsch hatte zunächst gesagt, den Brief erst in diesem Mai gelesen zu haben. Am Freitag räumte sie ein, dass ihr das Schreiben vom 4. Dezember 2024 persönlich vorgelegen habe. 

Postbuch verzeichnete das Schreiben nicht

«Die von mir gemachten Angaben beruhten auf dem damaligen Stand der internen Prüfung», sagte die CDU-Politikerin zur Erklärung. «Wir haben ein elektronisches Postbuch – wie wahrscheinlich alle Fachverwaltungen – und diesem elektronischen Postbuch war weder zu entnehmen, dass dieses Schreiben vorlag, noch dass ich es verfügt hätte.»

Erst eine weitere Prüfung der Akten habe ergeben, dass ihr das Schreiben bereits am 4. Dezember vorgelegen habe. «Und da mir angesichts der Komplexität des Sachverhalts eine Transparenz äußerst wichtig ist, habe ich am selben Tag, an dem mir diese Information zugekommen ist, die Öffentlichkeit informiert», sagte Günther-Wünsch. 

Akteneinsicht soll Transparenz schaffen 

Zu der Möglichkeit für Abgeordnete, am Montag Einsicht in die Akten zu nehmen, sagte die Bildungssenatorin, es sei ihr Ziel, höchstmögliche Transparenz herzustellen. «Denn sie ist die Voraussetzung dafür, die notwendigen, aber auch die richtigen Ableitungen aus dem ganzen Sachverhalt zu ziehen.» 

Dafür sei es notwendig, Kenntnis des gesamten Sachverhaltes zu haben. Aus ihrer Sicht sei der Sachverhalt nach wie vor sehr komplex. «Und deswegen erhoffe ich mir aus der Aktenansicht zum einen diese Transparenz für alle, zweitens einen tiefgehenden Austausch auch hier im Plenum und drittens eine fundierte Grundlage, die wir alle benötigen zur Bewertung und dann zu treffenden Ableitungen.» 

Die Grünen haben beantragt, am Nachmittag über einen Missbilligungsantrag gegen die Bildungssenatorin wegen der falschen Angaben abstimmen zu lassen.