Der Grünen-Fraktionschef Werner Graf soll auch Spitzenkandidat der Partei bei der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus werden. (Archivbild)
Der Grünen-Fraktionschef Werner Graf soll auch Spitzenkandidat der Partei bei der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus werden. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/dpa

Berlin (dpa/bb) – Der Fraktionschef und designierte Spitzenkandidat der Berliner Grünen, Werner Graf, will die steigenden Mieten in Berlin auch mit einer härteren Gangart gegenüber Vermietern und Wohnungskonzernen angehen. «Die Berlinerinnen und Berliner haben uns mehrheitlich einen Auftrag per Volksentscheid gegeben», sagte er dem «Tagesspiegel». «Wir fühlen uns verpflichtet, diesen Auftrag umzusetzen.»

Graf bezieht sich auf den Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen der Initiative «Deutsche Wohnen und Co. enteignen», dem eine Mehrheit der Berliner Wahlbevölkerung im September 2021 zugestimmt hatte. «Die Initiative plant einen erneuten Volksentscheid mit einem konkreten Gesetz», sagte Graf. «Meine Partei hat beschlossen, die Initiative dabei zu unterstützen.» Zusätzlich hätten die Berliner Grünen mit dem Bezahlbare-Mieten-Gesetz einen Vorschlag gemacht, um Vermieter zu zwingen, bezahlbare Mieten anzubieten und in Instandhaltung zu investieren.


«Unser Gesetz betrifft nicht nur die ganz großen Konzerne, sondern schützt auch Mieterinnen und Mieter in der Stadt, die bei kleinen Wohnungsunternehmen wohnen», betonte er. Auch dort gebe es gute und schlechte Vermieter.

Grüne kritisieren SPD-Pläne als wirkungslos

Das Vergesellschaftungsrahmengesetz, das die SPD-Fraktion kürzlich als Antwort auf den Volksentscheid ins Spiel gebracht hatte, nannte Graf einen «billigen Bluff». «Jede einzelne Vergesellschaftung muss per Gesetz durchgeführt werden», sagte Graf. «Ein Rahmengesetz ist dafür überhaupt nicht notwendig.» Die Grünen kämpften dafür, wieder einen Mietendeckel einzuführen. Das gehe aber nur über eine Länderöffnungsklausel vom Bund.

Der von der vorherigen Landesregierung eingeführte Mietendeckel war im Jahr 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.