Die Berliner Grünen machen sich für eine Verlängerung von Corona-Maßnahmen über den 1. April hinaus stark. Berlin soll zum Hotspot erklärt werden.
In einem Dringlichkeitsantrag für einen Parteitag am Samstag werden Senat und Abgeordnetenhaus aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Berlin zum sogenannten Hotspot zu erklären.
Corona-Regeln beibehalten
Auf dieser Basis könnten Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Zugangsregeln beschlossen werden, die laut Bundes-Infektionsschutzgesetz ab Freitag erst einmal weitgehend wegfallen.
Das Thema Corona sei nicht weg, sondern weiterhin omnipräsent, sagte die Grünen-Landesvorsitzende Susanne Mertens.
Auch wenn Berlin derzeit die niedrigste Inzidenz aller Bundesländer aufweise, sei das Infektionsgeschehen hoch, und von einer Entspannung könne keine Rede sein.
„Uns ist es wichtig, dass wir Instrumente in der Hand haben, um auch noch Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, auch präventiv.“
Berlin muss Hotspot werden
Problem sei, dass das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes leider nicht genau und rechtssicher die Parameter für einen Hotspot festlege, so Mertens.
Ein im Gesetz genanntes Kriterium, nämlich eine drohende Überlastung der Krankenhaus-kapazitäten infolge vieler Neuinfektionen, sei aus Sicht der Grünen erfüllt, heißt es im Antrag.
Zunächst einmal fallen die meisten Corona-Regeln in Berlin ab 1. April weg. Stattdessen gilt dann nur noch ein sogenannter Basisschutz.
Dazu zählt etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
Scharfe Kritik
Dagegen muss beim Einkaufen keine Maske mehr getragen werden, auch Zugangsregeln etwa für Restaurants und viele andere Bereiche fallen weg.
Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Dieses wird von den Ländern allerdings scharf kritisiert – zumal das Infektionsgeschehen bundesweit zuletzt wieder zunahm.
Viele Länder würden daher eine Maskenpflicht in Innenräumen oder Zugangsregeln vorerst gern beibehalten, sehen dafür aber keine rechtliche Grundlage mehr.
Text: dpa/bb