
Berlin (dpa/bb) – Ein Berliner Polizist ist nach einem Tritt gegen den Kopf eines bereits am Boden liegenden Mannes zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 32-Jährigen am Montag der Körperverletzung im Amt sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Beamte soll zudem 600 Euro Schmerzensgeld an den betroffenen 22-Jährigen zahlen.
Als der Angeklagte gegen den Kopf des Verdächtigen trat, habe es keinen Angriff mehr auf ihn gegeben, hieß es im Urteil. Es sei ohne dienstlichen Grund geschehen.
Andere Polizisten hatten das Verfahren gegen ihren Kollegen ins Rollen gebracht. Über seinen Anwalt erklärte der Angeklagte, er habe sich nach einem heftigen Faustschlag in sein Gesicht in einer Ausnahmesituation befunden und «überreagiert». Es tue ihm leid.
Der 32-Jährige war im Mai 2023 mit einem Kollegen im Einsatz, als sie in Berlin-Dahlem wegen einer Sachbeschädigung an einem Fahrzeug einen verdächtigen Passanten kontrollieren wollten. Der 22-Jährige habe sich der Feststellung seiner Personalien widersetzt, hieß es im Prozess. Es sei zu einem Gerangel und Schlägen gekommen. Weitere Polizisten seien eingetroffen und hätten den 22-Jährigen am Boden fixiert. Der Angeklagte, der Einsatzstiefel trug, habe «gezielt» gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes getreten, so die Anklage. Der Geschädigte habe eine Prellung und Schmerzen erlitten.
Der Angeklagte sagte, als weitere Beamte eingetroffen waren, habe er trotz blutender Nase und Schmerzen in den Händen unterstützen und gegen die Schulter des Mannes treten wollen. Ein 36-jähriger Beamter sagte als Zeuge, der Tritt sei ein Schock für ihn und weitere Kollegen gewesen.
Der 22-Jährige soll eine Autoscheibe zerschlagen haben. Im Prozess sagte er, es sei ihm damals wegen privater Tiefschläge nicht gut gegangen. Er habe sich vor einem Gespräch mit den Polizisten erst emotional sammeln wollen. «Einer war mir dann sehr nahe.» Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen. Seine Angst sei groß gewesen.
Der Staatsanwalt hatte eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine geringere Strafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.