Berlin (dpa/bb) – Mieterinnen und Mieter sollen in Berlin besser vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen in Wohnungen geschützt werden, wenn die Eigentümer Fördergelder vom Land bekommen haben. Nach dem Willen von Bausenator Christian Gaebler wird dafür das Wohnraumgesetz Berlin geändert.
Unter anderem sind schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln vorgesehen, wie der SPD-Politiker erläuterte. Dazu zählen vor allem höhere Bußgelder.
Unter anderem ist für Fälle von Zweckentfremdung der Wohnung eine Erhöhung von 50. 000 auf 100. 000 Euro vorgesehen, um so deutlich mehr Abschreckung zu erreichen, wie der Senator erläuterte.
Auch für die Mieter gibt es neue Regeln
Die Novelle umfasst aber noch einen zweiten Bereich: Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen können seit 2015 grundsätzlich einen Mietzuschuss nach dem Wohnraumgesetz beantragen. Bisher ist das auch dann möglich, wenn sie gleichzeitig Anspruch auf Wohngeld haben.
Der Berliner Rechnungshof hatte das kritisiert. Künftig soll das nicht mehr gehen, sagte Gaebler. «Wir haben jetzt klargestellt, die Mietzuschüsse aus dem Wohnraumgesetz können nur Menschen in Anspruch nehmen, die nicht durch Wohngeld gefördert werden. Das heißt, die Mieterinnen und Mieter müssen sich entscheiden.»