Berlin (dpa) – Im Streit um die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße will der Bezirk Mitte nicht klein beigeben. Das Bezirksamt legt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde ein gegen den Beschluss der Vorinstanz, wonach die Straße vorerst nicht umbenannt werden kann. Das teilte Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) mit. Wann sich das OVG damit beschäftigt, war zunächst offen.
Demnach hält ihre Behörde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für «rechtsfehlerhaft». Man gehe weiter davon aus, dass die Umbenennung wie geplant vollzogen werden könne.
Diese war bisher am Samstag geplant. Das Verwaltungsgericht gab allerdings am Donnerstagabend einem Eilantrag eines Anwohners gegen diesen Schritt statt (VG 1 L 682/25). Zur Begründung verwies das Gericht auf eine seit längerem anhängige Klage des Betreffenden gegen die Umbenennung, über die noch nicht entschieden sei.
Der Bezirk Mitte und mehrere Initiativen wollen die Mohrenstraße schon seit Jahren umbenennen, weil sie den Namen wegen des Begriffs «Mohr» für problematisch oder rassistisch halten. Sie soll künftig nach einem afrikanischstämmigen Gelehrten Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen.