Berlin (dpa/bb) – Hausbesitzer haben einen Streit um mehr Geld für Schallschutz gegen den Lärm am Hauptstadtflughafen BER verloren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Klage gegen die Flughafengesellschaft abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Wesentlicher Grund dafür war, dass die Hausbesitzer ihren Anspruch erst geltend gemacht hatten, nachdem das Haus bereits in den Jahren 2018 und 2019 errichtet worden war. Dadurch habe der Flughafen keine Möglichkeit mehr gehabt, Einfluss auf den Schallschutz zu nehmen, so die Richter.
Laut Gericht hat die Flughafengesellschaft einen Anspruch auf 27.000 Euro ermittelt. Tatsächlich lagen die Kosten für den Lärmschutz jedoch bei rund 56.000 Euro. Die Mehrkosten können die Kläger nach dem Urteil aber nicht geltend machen, weil die Lärmschutzvorgaben des Bebauungsplans bei der Errichtung des Wohnhauses nicht hinreichend beachtet wurden.
Der BER hat ein umfassendes Schallschutzprogramm eingerichtet. Nach Angaben der Gesellschaft gilt es für 26.500 Haushalte auf einer Fläche von 155 Quadratkilometern. Nach Angaben auf der BER-Internetseite wurden mehr als 475 Millionen Euro investiert. Anträge auf Schallschutzmaßnahmen sind demnach noch bis November 2025 möglich.