Berlin (dpa/bb) – Das Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde auf der Leipziger Straße ist rechtmäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag. Damit blieb die Klage eines Autofahrers gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung im Abschnitt Potsdamer Platz bis Charlottenstraße ohne Erfolg, wie das Gericht mitteilte. Der Mann hielt nach Angaben einer Sprecherin das Tempolimit für nicht geeignet, um die Schadstoffbelastung in der Luft zu senken.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für den Abschnitt der Leipziger Straße war 2018 wie an vielen anderen Straßen wegen zu hoher Stickstoffdioxidwerte vom Berliner Senat angeordnet worden, um die Luftqualität zu verbessern. Der Kläger hatte argumentiert, der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sei entgegen den Prognosen des Senats an der Stelle in den vergangenen Jahren unterschritten worden.
Aus Sicht des Gerichts spricht vieles dafür, dass die Werte erst durch die ergriffenen Maßnahmen gesunken sind. Die Prognose werde dadurch nicht infrage gestellt, hieß es. Die Bewertung der jüngeren Messwerte bleibe der anstehenden Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorbehalten, hieß es vom Verwaltungsgericht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg müsste der Kläger allerdings erst eine Zulassung erstreiten.