Böllerverbot
Pyrotechnikhändler hatten gegen Regelung des Bundesinnenministeriums geklagt. Diese Klagen wurden nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt.
 
Wie schon im Vorjahr stuften die Richter das Böllerverbot in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein. Demnach hätten Zahlen aus dem Vorjahr die Wirksamkeit des Verbots bestätigt. Ziel eines Verkaufsverbots ist es, die Zahl der Verletzungen durch einen unsachgemäßen Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu reduzieren und so die Situation in den Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen.

Verbot gerechtfertigt

Dass das Verbot dafür geeignet ist, zeigen aus Sicht der Richter Zahlen aus Berlin vom vergangenen Jahreswechsel: Allein im Berliner Unfallkrankenhaus Marzahn werden demnach üblicherweise 50 bis 75 Menschen zu Silvester eingeliefert, im vergangenen Jahr seien es lediglich zehn gewesen. Angesichts der nach wie vor angespannten Corona-Lage in den Krankenhäusern sei ein bundesweites Verkaufsverbot von Feuerwerk demnach gerechtfertigt.

Mehr als 50 Böllerverbotszonen

Der Bundesrat hatte das umfassende Verkaufsverbot für Böller am 17. Dezember gebilligt und damit eine Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt. Zahlreiche Kommunen haben darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen in der Silvesternacht untersagt. In Berlin sind es knapp 50 Verbotszonen, in denen nicht geknallt und geböllert werden darf. Dazu gehören die Altstadt Spandau, der Bereich rund um das Brandenburger Tor und der Hermannplatz.
 
Das sind die Verbotszonen im Überblick:
 
  • Alte Frankfurter Allee/Siegfriedstraße/Bahnhof Lichtenberg
  • Altstadt Köpenick
  • Altstadt Spandau
  • Annemirl-Bauer-Platz
  • Bahnhofstraße/S-Bahnhof Köpenick
  • Brandenburger Tor/Tiergarten
  • Breitscheidplatz
  • Drachenfliegerberg (Kleiner Teufelsberg)
  • Falkenhagener Feld
  • Frankfurter Tor
  • Gesundbrunnen
  • Heerstraße Nord
  • Hermannplatz
  • Hermannstraße
  • Huttenkiez
  • Johannisthaler Chaussee/Fritz-Erler-Allee (Gropiusstadt)
  • Karl-Marx-Straße
  • Kottbusser Tor/Kottbusser Damm
  • Leopoldplatz
  • Lichtenberger Brücke
  • Märkisches Viertel
  • Mauerpark
  • Mehrower Allee (Marzahn Nord)
  • Modersohnbrücke
  • Monbijoupark/James-Simon-Park
  • Oranienplatz/Oranienstraße
  • Potsdamer Platz
  • Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße
  • Potsdamer Straße/Lützowstraße
  • Potsdamer Straße/Pohlstraße
  • RAW-Gelände
  • Reinickendorfer Straße 84 (Maxhöfe)
  • Roederplatz
  • Rosenthaler Platz
  • Skateranlage Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße
  • Simon-Dach-Kiez
  • Sonnenallee
  • Spandauer Neustadt
  • Sparrplatz
  • Thermometersiedlung
  • Traveplatz
  • Treptower Park
  • U-Bahnhof Eberswalder Straße
  • U-Bahnhof Nauener Platz
  • U-Bahnhof Seestraße
  • Volkspark am Weinbergsweg
  • Warschauer Brücke
  • Warschauer Straße
  • Wasserstadtbrücken
  • Weitlingstraße
  • Werner-Düttmann-Siedlung
  • Wismarplatz
  • Wrangelkiez/Görlitzer Park,

Ebenso verboten ist das Abrennen von Feuerwerk in ausgewiesenen Pyrotechnikverbotszonen am Alex und rund um die Pallasstraße.

Text: kr/red, Bild: IMAGO / Christian Ohde