Berlin (dpa/bb) – Bausenator Christian Gaebler will weiter an den Vorbereitungen für das vom Senat geplante Rahmengesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin arbeiten. Aus seiner Sicht ist es nötig, damit zu beginnen, bevor die Ergebnisse des Rechtsgutachtens vorliegen, das die Finanzverwaltung angekündigt hat. «Wir werden für unseren Bereich hausintern schon mal schauen, welche Bewertungskriterien es gibt. Vor allem: Was sind eigentlich die Kriterien, die eine Vergesellschaftung rechtfertigen?», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Gaebler: Rahmengesetz muss Kriterien nennen
Die Ansichten darüber gehen auseinander: «Es gibt einen Streit, ob Umsetzungsthemen schon im Rahmengesetz angesprochen werden sollen», sagte Gaebler. «Aus meiner Sicht müssen die Kriterien dafür schon ein Thema sein, sonst macht das Rahmengesetz keinen Sinn. Wenn da nur drinsteht, man kann den Grundgesetzparagrafen 15 umsetzen, dann kann man es auch lassen.»
Das umstrittene Gutachten zum Rahmengesetz, das unter anderem von den Linken in Berlin und der Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» scharf kritisiert wird, hält Gaebler aber nicht für überflüssig. «Ich verstehe, dass das Irritation auslöst», räumte er ein. «Andererseits hat sich die Expertenkommission mit dem Rahmengesetz überhaupt nicht befasst – insofern ist es klug, das vorab zu klären», sagte Gaebler. «Deswegen werden wir uns rechtzeitig Gedanken darüber machen, welche Anknüpfungspunkte es für den Wohnungsbereich gäbe.»
«Ich bin der Meinung, dass möglichst alle zuständigen Fachverwaltungen schon jetzt gucken, was sie an Vorarbeiten leisten können und damit nicht erst anfangen, wenn das Gutachten vorliegt», so der SPD-Politiker. «Man muss die Zeit bis dahin nutzen, um fachlich Themen vorzubereiten, die mit dem Gutachten nicht direkt zu tun haben.» Das Gutachten soll im ersten Quartal 2024 in Auftrag gegeben werden, mit Ergebnissen wird nicht vor dem Herbst gerechnet.
Die Diskussion um die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen hatte die Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» angestoßen. Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt.
Danach hatte der damalige rot-grün-rote Senat eine Expertenkommission eingesetzt. In ihrem im Juni vorgestellten Abschlussbericht kam sie zu der Einschätzung, die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen in Berlin sei möglich. Umgesetzt wurde das Votum von der Politik bislang nicht.
Gaebler sieht in Vergesellschaftung keine Lösung
Gaebler widersprach dem Vorwurf, Schwarz-Rot verschleppe die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung: «Wir haben keine Verzögerungsstrategie im Kopf – die führt ja nur zu weiterer Verunsicherung. Schnellstmögliche Klarheit sollte unser Ziel sein.»
Vergesellschaftung sei allerdings keine Lösung der Probleme am Wohnungsmarkt. «Wir reden da über rund 200 000 Wohnungen von insgesamt zwei Millionen. Ich würde mich freuen, wenn wir 200 000 mehr landeseigene Wohnungen bekämen, aber ich wüsste gerne mehr über die Risiken und Nebenwirkungen.»
Dabei sei vieles noch offen. Das eine Risiko seien die unklaren Kosten für die Steuerzahler. «Die Expertenkommission hat darauf keine klare Antwort gegeben. Sie hat sechs verschiedene Berechnungsmodelle aufgezeigt, aber ohne zu sagen, welches das richtige ist.»