Menschen auf der Flaniermeile an der Friedrichstraße.
Der Senat will an der dauerhaften Flaniermeile an der Friedrichstraße festhalten. Bild: IMAGO/Stefan Zeitz

Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin entschieden hat, das Teilstück der Friedrichstraße wieder für den Autoverkehr freizugeben, will der Senat eine mögliche Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht prüfen.

Der Senat wolle an der Flaniermeile an der Friedrichstraße festhalten, teilte Umweltsenatorin Bettina Jarasch mit. Die Entscheidung und eine mögliche Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht sollen nun geprüft werden.  

„Gute, dauerhafte Lösung“

„Ich möchte für die Flaniermeile Friedrichstraße eine gute dauerhafte Lösung als Fußgängerzone. Deshalb haben wir das Verfahren neu aufgelegt und dabei Vorschlägen der Anrainer Rechnung getragen. Das Verfahren zur endgültigen Umwandlung und die Einrichtung der Fahrradstraße in der Charlottenstraße laufen unabhängig von der heutigen Gerichtsentscheidung weiter“, so Jarasch.

Nach Abschluss des aktuell laufenden Teileinziehungsverfahrens soll die Friedrichstraße dann dauerhaft zur Flaniermeile werden. Die parallel verlaufende Charlottenstraße wird aktuell zur Fahrradstraße umgebaut. Auch daran soll festgehalten werden.

Versuch bis Ende Oktober

Das Konzept für die Flaniermeile wurde vor einigen Monaten und Beschwerden von Anrainern und Gewerbetreibenden noch einmal angepasst. „Für das angepasste Teileinziehungsverfahren mit dem verbesserten Konzept nahm die Senatsverwaltung in Kauf, dass mehr Zeit zwischen dem Ende des Verkehrsversuchs und der dauerhaften Umwandlung verstreichen würde. Das Gericht hat nun entschieden, dass dieser Zeitraum zu lang ist“, so die Verwaltung.

Der Verkehrsversuch zur Verkehrsberuhigung läuft noch bis Ende Oktober 2021, danach soll der Abschnitt dann dauerhaft zur Flaniermeile werden.

Text: red/kr