Berlin (dpa/bb) – Nach dem Tod eines Radfahrers bei einem sogenannten Dooring-Unfall ist ein 74-Jähriger vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Es handele sich um ein Geschehen, das auch ein Unfallsachverständiger nicht richtig rekonstruierten konnte, begründete das Amtsgericht Tiergarten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, als Fahrgast eines Taxis beim Aussteigen nicht auf den rechts neben der Straße verlaufenden Fahrradstreifen geachtet zu haben. «Ich kann den Fall aus tatsächlicher Hinsicht nicht richtig aufklären», sagte der Vorsitzende Richter Karsten Parpart.
Der 74-Jährige hatte sich am 20. Februar 2023 von Berlin-Spandau nach Charlottenburg fahren lassen. An der Kreuzung Kantstraße Ecke Wielandstraße hielt der Fahrer auf einem durch Streifen markierten Bereich. Dies ist eine für Fahrzeuge gesperrte Fläche. Der Fahrgast habe bezahlt, dann die hintere rechte Tür geöffnet, so der Richter. Ein 50 Jahre alter Radfahrer, der sich auf der Kantstraße von hinten näherte, prallte gegen die geöffnete Fahrzeugtür. Der Familienvater erlitt bei dem Sturz so schwere Kopfverletzungen, dass er im Krankenhaus starb.
Richter: Tür des Taxis nicht weit geöffnet
«Beim Aussteigen ist jede Gefahr für weitere Verkehrsteilnehmer auszuschließen», sagte der Richter. «Es ist die Tür stückweise zu öffnen und durch die geöffnete Tür die Rückschau vorzunehmen.» Fest stehe, dass die Tür des Taxis nicht weit geöffnet gewesen sein könne. Wahrscheinlich sei, dass der Radfahrer um ein abbiegendes Fahrzeug herumfuhr, das aus der Wielandstraße gekommen sei. Der Mann sei in dem Fall bei einem Schulterblick durch die geöffnete Fahrzeugtür nicht zu sehen gewesen. Es gebe laut Gutachten allerdings viele Möglichkeiten.
Verteidiger Peter Zuriel erklärte für den Angeklagten, es sei ein tragisches Unglück geschehen, für die Familie des 50-Jährigen «ein furchtbarer Schicksalsschlag». Doch der 74-Jährige habe sich nicht strafbar gemacht. Der Unfall sei unvermeidbar gewesen. Das Taxi habe nicht uf dem Radweg gestanden. Sein Mandant habe die Tür «um 30 Grad geöffnet und nach hinten geschaut», so der Anwalt. Bei einem erfolgten Schulterblick sei der Radfahrer nicht zu erkennen gewesen. «Wir wissen nicht genau, wie der Unfall zustande gekommen ist.»
Mit dem Freispruch auf Kosten der Landeskasse Berlin folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers. Die Staatsanwältin hatte auf eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro (1.500 Euro) wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Der Angeklagte habe sich bei dem Geschehen an einer vielbefahrenen Straße nicht ausreichend versichert, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.