Berlin (dpa/bb) – Nach einem tödlichen Messerangriff auf eine 28-jährige Frau ist ihr Ex-Partner zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 46-Jährigen des Mordes schuldig. Er habe aus Besitzdenken heraus gehandelt. Der Angeklagte könne «nicht damit leben, dass eine Frau sich von ihm trennt und ein selbstbestimmtes Leben führen will», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß.
Der türkische Staatsangehörige hatte die 28-jährige Griechin laut Urteil am Abend des 30. August 2024 vor ihrem Wohnhaus in Berlin-Friedrichsfelde mit einem Messer attackiert. Nachbarn hätten die Polizei und Rettungskräfte alarmiert. Insgesamt habe die Frau 28 Stich- und Schnittverletzungen erlitten. Sie starb kurze Zeit später in einem Krankenhaus – «sie konnte nicht gerettet werden», so der Richter.
Richter: «Sie fand klare Worte, um ihn zurückzuweisen»
Die 28-jährige Frau, die mit zwei Kindern aus einer anderen Beziehung in einem Mehrfamilienhaus lebte, und der gelernte Koch sollen einige Jahre lang ein Paar gewesen sein. Im Mai 2024 habe sich die Frau von dem 46-Jährigen getrennt. Grund sei unter anderem gewesen, dass er die Frau kontrollieren wollte, hieß es im Prozess. So habe er ihr Mobiltelefon an sich genommen.
«Sie fand klare Worte, um ihn zurückzuweisen», sagte Richter Groß. «Lass mich in Ruhe, vergiss die vier Jahre», habe sie gefordert. Dennoch sei der Mann immer wieder zu ihr gefahren. Schließlich habe er sich am Tatabend vor ihr aufgebaut, ein Messer gezogen und zugestochen. Aus niedrigen Beweggründen habe der Angeklagte die Frau getötet – «er konnte die Trennung nicht akzeptieren».
Angeklagter äußerte Bedauern
Der 46-Jährige wurde noch am Tattag festgenommen. Der Vater von einem Sohn und drei Töchtern befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er bedauere es zutiefst, erklärte er im Prozess. Seine beiden Verteidiger plädierten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags, einen konkreten Antrag stellten die Anwälte nicht.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem Femizid aus. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.