Das Drama um die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus geht weiter. Nach der Landeswahlleitung hat nun auch die Innenverwaltung des Berliner Senats Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat am Montag beim Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus erhoben. Der Einspruch betrifft drei Wahlkreise: Pankow 3 (beschränkt auf drei Wahlbezirke), Charlottenburg-Wilmersdorf 6 (beschränkt auf 7 Wahlbezirke) und Marzahn-Hellersdorf 1 (beschränkt auf 4 Wahlbezirke).
Es lasse sich in diesen Wahlbezirken nicht ausschließen, dass Fehler bei der Wahl das Ergebnis der Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten beeinflusst haben könnten, teilt die Innenverwaltung mit. Und zwar durch Nichtausgabe von Stimmzetteln, Ausgabe falscher Stimmzettel und durch längere Unterbrechungen der Wahlhandlung.
Pannen in vielen Wahlkreisen
Nachprüfungen hätten Fehler auch in anderen Wahlkreisen bestätigt. Diese begründen aber keinen Einspruch gegen die Berliner Wahlen, weil sie nach Auffassung der Innenverwaltung rechnerisch das Wahlergebnis nicht beeinflussen können und daher nicht mandatsrelevant sind, heißt es weiter. Dies gilt auch für das Ergebnis der Listenwahl mit den Zweitstimmen und für die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen.
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Innensenator Andreas Geisel (SPD): „Mir ist bewusst, dass es auch in anderen Wahlkreisen Unregelmäßigkeiten gegeben hat, die zu recht deutlich kritisiert wurden. Diese Fehler müssen vollständig aufgearbeitet werden. Hierzu wird der Senat eine Expertenkommission einsetzen.“
Hohe rechtliche Hürden
Ein Einspruch beim Verfassungsgerichtshof könne rechtlich aber nur darauf gestützt werden, dass durch die Fehler die Verteilung der Sitze beeinflusst worden sein kann. „Die Rechtsprechung setzt hier bewusst hohe Hürden, weil nicht jeder Wahlfehler automatisch zu einer Neuwahl führt“, so Geisel.
Zuvor hatte die Bundeswahlleitung Einspruch gegen das Ergebnis bei der Bundestagswahl erhoben. Hier ist die Senatsinnenverwaltung nicht einspruchsberechtigt.
Falsche Wahlzettel
Beim Super-Wahlsonntag am 26. September gab es zahlreiche Pannen und Unregelmäßigkeiten. In manchen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, sodass Wahlberechtigte lange Wartezeiten in Kauf nehmen musstem oder gar nicht wählen konnten. Vielerorts wurden zudem falsche Wahlzettel ausgegeben.
Text: red/nm, Bild: IMAGO