Symbolfoto Stempel und Einmalzahlung
Symbolfoto Stempel und Einmalzahlung Foto: Imago / Steinach

Die Bundesregierung hat mit ihrem Entlastungspaket beschlossen, dass Menschen die Sozialleistungen erhalten wie Hartz IV, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Sonderzahlung bekommen.

Danach erhalten Bedürftige eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Darin eingeschlossen sind alle erwachsenen anspruchsberechtigten Personen, denen für den Monat Juli 2022 Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII oder dem AsylbLG gezahlt wird. Dies gilt auch für anspruchsberechtigte Personen in stationären Einrichtungen, wenn diesen für den Monat Juli 2022 ein Barbetrag gezahlt wird.

200 Euro als Inflationsausgleich

Die Sonderzahlung von 200 Euro erfolgt, weil viele Menschen durch die anhaltende Krise und steigende Preise hohe finanzielle Belastungen tragen müssen. Laut der Bundesagentur für Arbeit erklärte die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping: „Für jene, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen, ist es besonders wichtig, dass die Betroffenen verlässlich Klarheit darüber haben, wann die Einmalzahlung auf ihrem Konto ankommt.“

 Die Auszahlung soll zum 14. Juli 2022 erfolgen. Nach den Informationen der Bundesagentur für Arbeit erfolgt die Leistungsgewährung für Arbeitssuchende in der Grundsicherung Ende Juli.

Text: Red.