
Ingolstadt (dpa) – Trotz des Teil-Freispruchs für einen der vier Angeklagten verzichtet die Staatsanwaltschaft nach dem Urteil wegen des Gold-Diebstahls von Manching auf eine Revision. Ein Sprecher des Landgerichts Ingolstadt berichtete, dass während der in der Nacht zum Mittwoch ausgelaufenen Revisionsfrist kein Antrag der Staatsanwaltschaft eingegangen sei.
Die Verteidiger der vier Angeklagten hatten bereits unmittelbar nach dem Urteil Revision eingelegt oder angekündigt. Ihre Mandanten waren zu Gefängnisstrafen zwischen vier Jahren, neun Monaten und elf Jahren verurteilt worden. Die Anwälte hatten Freisprüche verlangt.
Angeklagt waren drei Männer aus dem Raum Schwerin sowie ein Angeklagter aus Berlin. Die Männer wurden wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt, ihnen wird eine Reihe von Einbrüchen über einen langen Zeitraum vorgeworfen. Der bekannteste Fall ist der Einbruch ins Manchinger Museum, bei dem der 2.100 Jahre alte keltische Goldschatz gestohlen wurde.
Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil und will keine Revision
Drei der Männer wurden wegen des Museumseinbruchs verurteilt, ein 44-jähriger Schweriner wurde diesbezüglich freigesprochen. Eine Beteiligung könne ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, meinte das Gericht. Der 44-Jährige erhielt wegen anderer Taten jedoch eine siebenjährige Haftstrafe.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung aller vier Angeklagter wegen des Diebstahls des Keltengoldes verlangt und dann angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Nach Abwägung der Begründung des Vorsitzenden Richters bei der Urteilsverkündung sehe man nun ein «sachgerechtes Urteil», sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Petra Osthoff, der Mediengruppe Bayern.
Sollten die Verteidiger ihre Revisionsanträge aufrecht halten, wird sich allerdings dennoch der Bundesgerichtshof mit dem Museumseinbruch befassen müssen. Der größte Teil des 3,7 Kilogramm schweren Goldschatzes ist bis heute verschwunden.