Alles neu macht der Mai, so auch wieder in diesem Jahr. Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Foto: IMAGO / Christian Spicker
Alles neu macht der Mai, so auch wieder in diesem Jahr. Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Foto: IMAGO / Christian Spicker

Alles neu macht der Mai – so auch in diesem Jahr wieder. Wie in fast jedem Monat stehen auch Wonnemonat so einige Änderungen vor der Haustür. Wir haben die wichtigsten davon für Sie in Kürze zusammengefasst.

Auch im Mai dieses Jahres treten in Deutschland und Berlin wieder eine Reihe von neuen Gesetzen und Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Lebens haben werden. Diese reichen vom Deutschlandticket über den Pflegemindestlohn bis hin zum Ende der Corona-Warn-App. Unsere Übersicht für Sie:

Start des Deutschlandtickets

Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets im Sommer 2022 wurde lange und kontrovers über einen Nachfolger diskutiert. Bereits im April startete der Vorverkauf für das neue 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, ab dem 1. Mai kann es endlich auch genutzt werden.

Das Ticket soll für Klarheit im Wirrwarr der Verkehrsverbunde für alle Reisenden sorgen. Es kann bundesweit im gesamten öffentlichen Nahverkehr verwendet werden, ausgenommen davon sind Schnellzüge wie ICE oder IC. Erhältlich ist das Deutschlandticket bei der Deutschen Bahn, im Internet unter deutschlandticket.de oder an den üblichen Vorverkaufsstellen.

Stark entlastet werden sollen vor allem die vielen Pendler in Deutschland, die damit ein teures Monatsticket ablösen können.

Pflegemindestlohn steigt

Mitarbeiter des Pflegebereichs dürfen sich freuen, der Mindestlohn steigt. Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurde dieser insgesamt auf EUR 12,00 pro Stunde deutlich angehoben. Im Pflegebereich hingegen wird sogar noch weiter stufenweise erhöht. Der „Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ entsprechend erhalten alle Pflegefachkräfte ab dem 1. Mai 2023 17,65 Euro pro Stunde.

Pflegekräfte im ersten Ausbildungsjahr erhalten fortan mindestens 14,90 Euro pro Stunde und Pflegehilfskräfte 13,90 Euro. Im Dezember soll der Mindestlohn dann erneut angehoben werden.

Corona-Warn-App läuft aus

Kaum einer hat sie noch installiert, jetzt wird sie eingestellt. Die Rede ist von der Corona-Warn-App. Ab dem 30. April ist Schluss, danach können Warnungen über eine Covid-Infektion nicht mehr über die Warn-App herausgegeben werden. Ab Juni kann sie sogar nicht mehr aktualisiert werden, lediglich die eingetragenen Impfzertifikate können ab dann noch darüber genutzt werden.

Einmalzahlungen für bestimmte Branchen

Mit dem Mai-Gehalt erhalten Angestellte im Bauhauptgewerbe eine Einmalzahlung von 450 Euro. Diese bekommen allerdings nur Mitarbeiter im Westen Deutschlands. Bis 2026 möchte man dann eine vollständige Angleichung der West- und Gehälter sowie der Ausbildungsvergütungen erreichen.

Auch im Osten dürfen sich hingegen die Maler und Lackierer freuen. Ihnen wird eine Inflationsausgleichsprämie über 600 Euro spätestens mit dem Mai-Gehalt ausgezahlt. Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Feiertage im Mai

Der Mai ist in Deutschland auch als Monat der Feiertage bekannt. Bereits am 1. Mai ist Tag der Arbeit, der in diesem Jahr auf einen Montag fällt. Christi Himmelfahrt fällt auf Donnerstag, den 18. Mai, der Pfingstmontag auf den 29. Mai.

Zudem ist der 28. Mai, also der Pfingstsonntag, ein gesetzlicher Feiertag in Brandenburg. Berufstätige können die Feiertage auch mittels Brückentage für einen verlängerten Urlaub nutzen.

Text: red/su