Klare Regelung
Viele Berliner Bars und Restaurants setzen schon länger auf die 2G-Zugangsregel.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Coronafälle hat einen neuen Spitzenwert erreicht. In Berlin gelten strengere Vorschriften. Vielerorts greift die 2G-Regel. Weitere Verschärfungen könnten folgen. Eine Impfpflicht wird nicht mehr ausgeschlossen.

Am Montag lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Coronafälle im bundesweiten Durchschnitt erstmals bei über 300. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche mit 303,0 an. Am Vortag hatte der Wert bei 289,0 gelegen, vor einer Woche bei 201,1. Für Berlin meldete das RKI einen Wert von 306,2.

Giffey: Impfstatus offenlegen

Franziska Giffey, die als Regierende Bürgermeisterin den künftigen rot-grün-roten Senat anführen will, fordert, dass Arbeitgeber künftig nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen. Gegenüber dem rbb sagte die SPD-Politikerin: “Jede Gaststätte, in die Sie kommen, fordert von Ihnen den Impfnachweis. Und die Arbeitgeber durften das bisher nicht. Das muss sich ändern.”

Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene: Das gilt seit dem heutigen Montag flächendeckend in Berliner Restaurants, Theatern, Museen und bei allen sonstigen Veranstaltungen in Innenräumen. Dies gilt auch für private Feiern ab 20 Personen. Die Obergrenze hierfür liegt bei maximal 50 Personen.

Zudem sieht die letzte Woche vom Berliner Senat beschlossene Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, dass die 2G-Regel nun auch Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen wie Fitnessstudios oder Schwimmhallen betrifft.

2G in Zoo und Tierpark

Hinzu kommen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, solange es geschlossene Räume betrifft. 2G in geschlossenen Räumen gilt außerdem für Freizeitparks, den Berliner Zoo, den Tierpark Berlin und den Botanischen Garten.

Gilt am Arbeitsplatz die 2G-Regel und haben Mitarbeiter Kundenkontakt, dann müssen sie geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher negativ getestet sein. Personal in Krankenhäusern, das Umgang mit Patienten hat, und weder geimpft noch genesen ist, muss sich täglich testen lassen.

Zahlreiche Ausnahmen

Zudem können auch Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, etwa im Kosmetikstudio oder im Friseursalon, nur von geimpften oder genesenen Menschen in Anspruch genommen werden. Einige körpernahe Dienstleistungen sind von der 2G-Regel ausgenommen. Dazu zählen medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Behandlungen beim Heilpraktiker. Dort ist das Maskentragen Pflicht.

Auch der Öffentliche Personennahverkehr sowie Hotels und Pensionen fallen nicht unter die 2G-Regel.  Eine detaillierte Liste der aktuellen Coronaregeln in Berlin gibt es hier.

Kalayci: Kontakte vermeiden

Unterdessen verschärft Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) den Ton. Sie sprach sich auf Twitter dafür aus, dass Geimpfte privat keinen Kontakt mehr zu Ungeimpften haben sollten. Zudem rief sie alle über Zwölfjährigen dazu auf, sich impfen zu lassen und alle anderen, sich um einen Termin für eine Auffrischungsimpfung zu kümmern.

Text: red/nm, Bild: IMAGO/Seeliger