Prozess gegen Clanchef
Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, zu Beginn des Prozesses. Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/Pool/dpa/Archivbild

Er wäre ein wichtiger Zeuge im Prozess des Rappes gegen seinen früheren Geschäftspartner Arafat A.-Ch. Da er in die Türkei abgeschoben wurde, kann er aber vorerst nicht aussagen.

Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido kann ein wichtiger Zeuge, der in die Türkei abgeschoben worden ist, vorerst nicht gehört werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren eine Entscheidung des Landesamtes für Einwanderung bestätigt, das eine Einreise des Straftäters abgelehnt hatte, wie das Landgericht am Montag mitteilte.

Drei Jahre Einreisesperre

Hintergrund der Ablehnung einer sogenannten Betretenserlaubnis ist insbesondere eine Gefahrenanalyse des Landeskriminalamtes. Der Mann war im März 2021 aus der Untersuchungshaft abgeschoben worden, für ihn gilt laut Gericht eine dreijährige Wiedereinreisesperre.

Aus Sicht der Prozessbeteiligten ist er ein wichtiger Zeuge in dem Prozess gegen Bushidos langjährigen Geschäftspartner, einem Berliner Clanchef. Dieser ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung angeklagt.

Drei Brüder von Arafat A.-Ch. sind als Mittäter angeklagt.

Quelle: dpa