Bei der Bundestagswahl in Berlin im September 2021 hat es zahllose organisatorische Probleme und Pannen gegeben. Bild: IMAGO/Emmanuele Contini
Bei der Bundestagswahl in Berlin im September 2021 hat es zahllose organisatorische Probleme und Pannen gegeben. Bild: IMAGO/Emmanuele Contini

Die Ampel-Koalition im Bund hält eine Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin in etwa 300 Stimmbezirken für erforderlich.

Ein entsprechender Vorschlag sei an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gegangen, berichtet rbb24.

Hintergrund der Entscheidung sind organisatorische Probleme und Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin. Betroffen sind rund 300 der knapp 2.300 Wahllokale. „Dabei beschränken wir uns auf die Zweitstimmen“, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner laut rbb24.

Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welcher Direktkandidat ihren Wahlkreis im Parlament vertreten soll. Die Zweitstimme geben sie einer Partei.

Entscheidung im Oktober

Einen entsprechenden Vorschlag der Vertreter von SPD, Grünen und FDP im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags schickte Fechner am Dienstag an die Vorsitzende Daniela Ludwig (CSU). Der Ausschuss soll darüber noch im Oktober abstimmen. Da die Ampel-Koalition im Wahlprüfungsausschuss die Mehrheit stellt, ist davon auszugehen, dass der von Fechner übermittelte Vorschlag im Oktober von dem Gremium beschlossen wird.

Es handelt sich dabei um eine Beschlussvorlage, über die dann noch das Parlament insgesamt abstimmen muss. Dann wäre der Weg frei für eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl vom September 2021 in Berlin. Gegen den Bundestagsbeschluss kann allerdings auch noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

Auch bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen hat es am gleichen Tag zahlreiche Pannen und Regelverstöße gegeben. Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte am 28. September, eine Wiederholung beider Abstimmungen in Erwägung zu ziehen.

Weniger Wahlbezirke

Die Ampel-Vertreter im Ausschuss hatten sich nach der Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs noch einmal zusammengesetzt, um zu besprechen, was die Gerichtsverhandlung für den Umgang mit der Bundestagswahl bedeutet, die am selben Tag stattfand.

Ursprünglich wollte die Ampel im Wahlprüfungsausschuss in 440 Wahlbezirken nachwählen lassen, die Opposition, vor allem die CDU, eine komplette Nachwahl.

Text: red/nm