Silvesterfeuerwerk am Alexanderplatz.
Silvesterfeuerwerk am Alexanderplatz.

Der nahende Jahreswechsel dürfte vergleichweise ruhig verlaufen: In Berlin gelten an Silvester wieder Verbotszonen für das Abfackeln von Feuerwerk. Die Kontaktbeschränkungen machen große Silvesterpartys unmöglich.

Begleitend zum Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerk sind in Berlin Verbotszonen für das Abfackeln von Pyrotechnik festgelegt worden.

Ein Sprecher der Senatsinnenverwaltung nannte den Steinmetzkiez in Schöneberg und den Alexanderplatz in Mitte. Weitere Verbotszonen würden noch hinzukommen, hieß es in einem Bericht von rbb24.

Im vergangenen Jahr hatte der Berliner Senat 54 Verbotszonen auf großen Plätzen, Straßen und in Parks eingerichtet, in denen Feuerwerk und auch der Aufenthalt untersagt waren.

Rechtliche Schritte

Der Branchenverband der Feuerwerksindustrie hat angekündigt, gerichtlich gegen das Böllerverbot zu Silvester vorzugehen. Sobald das am 17. Dezember vom Bundesrat bestätigte Verbot rechtskräftig ist, will der Bundesverband Pyrotechnik nach eigenen Angaben dagegen im Eilverfahren Klage einlegen. Branchenvertreter sehen eine existenzgefährdende Lage.

Hintergrund des Verbots ist die aktuelle Belastung der Kliniken mit Corona-Patrienten. Die Politik argumentiert, es müssten Krankenhaus-Kapazitäten geschont werden, daher seien  Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper unbedingt zu vermeiden.

Fehlende Daten

Der Pyrotechnik-Verband widerspricht. Noch immer würden valide Daten fehlen, mit denen sich nachweisen ließe, dass ein signifikanter Teil der Verletzungen in der Silvesternacht durch zugelassenes Feuerwerk entsteht, so der Verband laut Medienberichten.

Ab dem 28. Dezember sind private Zusammenkünfte auch für Geimpfte, sowohl drinnen als auch draußen, nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. So sollen vor allem Silvesterpartys eingedämmt werden. Das wurde beim Bund-Länder-Treffen am Dienstag beschlossen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Ein weiterer Haushalt erlaubt

Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, sollen wieder die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen gelten: Das Treffen müsste dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden.

Text: red/nm, Bild: IMAGO/Andreas Gora