In zwei Verfahren streiten Bobic und die Hertha.
In zwei Verfahren streiten Bobic und die Hertha. Foto: David Langenbein/dpa

Berlin (dpa) – In der ersten Runde hat Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic einen Erfolg erzielt. Jetzt geht es auch im zweiten Rechtsstreit mit Fußball-Zweitligist Hertha BSC um viel Geld. Vor dem Berliner Landgericht soll es am Donnerstag (10.00 Uhr) zwischen den Parteien zum Haupttermin kommen. Zuvor waren einige Termine geplatzt, unter anderem wegen mehrerer Befangenheitsanträge von Hertha.

Wie viel Geld fordert Bobic von Hertha? 

Der 53-Jährige pocht auf ausstehende Gehaltszahlungen für Februar bis April 2023 in Höhe von 594.000 Euro sowie eine Abfindung von mehr als 2,7 Millionen Euro, die ihm vertraglich zugesichert sein soll. Dazu könnten für die klamme Hertha noch die Kosten des Verfahrens kommen. Die Berliner hatten im vergangenen Jahr erklärt, dass man für Abfindungszahlungen an ehemalige Mitarbeiter Rückstellungen getätigt habe. Konkrete Namen nannte Geschäftsführer Tom Herrich nicht.

Was passiert bei dem Termin? 

Es handelt sich um einen Urkundenprozess. Zeugen werden daher nicht befragt. Die Richter werden nach Angaben einer Gerichtssprecherin ausschließlich die vorliegenden Urkunden prüfen und könnten die Parteien vernehmen. Eine Entscheidung ist möglich. Ob Bobic oder Offizielle von Hertha vor Ort sein werden, ist unklar. Das persönliche Erscheinen der Parteien hat die zuständige Handelskammer laut Sprecherin nicht angeordnet, sie können sich durch ihre Anwälte vertreten lassen.

Was passiert, wenn Bobic Recht bekommt?

Das Urteil wäre sofort vollstreckbar. Bobic könnte Hertha also unmittelbar zur Zahlung der Millionensumme auffordern. Das ist auch der Grund, warum er dieses zweite Verfahren führt. Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass es sich in diesem Fall um ein sogenanntes Vorbehaltsurteil handele. Der Prozess würde dann im möglichen Nachverfahren als gewöhnlicher Zivilprozess fortgesetzt. Dabei sind alle Beweismittel zulässig. Sollte es dort zu einem anderen Urteil kommen, müsste der 53-Jährige unter Umständen das Geld zurückzahlen.

Und wenn das Gericht die Klage von Bobic abweist?

Dann kommt ein Nachverfahren nach Angaben der Sprecherin nicht in Betracht. Bobic kann aber bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung von dem Urkundenprozess absehen, ohne dass es der Einwilligung von Hertha bedarf. Der Rechtsstreit bleibt in diesem Fall wie beim Nachverfahren im ordentlichen Verfahren anhängig. Alle Beweismittel werden zulässig.

Was passierte im ersten Verfahren?

Der damalige Bundesligist hatte sich Ende Januar 2023 überraschend von seinem Sport-Geschäftsführer getrennt. Zunächst erfolgte die ordentliche Kündigung, zwei Wochen später dann die außerordentliche. Hertha stützte letztere unter anderem auf den Umgang des früheren Profis mit einem Reporter, für den sich Bobic unmittelbar danach entschuldigt hatte, vor allem aber auf den Verdacht der Weitergabe geheimer Unterlagen. 

Gegen beide Kündigungen ging Bobic vor. Seiner Klage gegen die außerordentliche gab das Gericht statt. Damit stünden Bobic die Abfindung sowie die noch ausstehenden Gehaltszahlungen zu. Allerdings ging Hertha in Berufung. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts steht noch aus. 

Was könnte ein Erfolg für Hertha im Berufungsprozess bedeuten?

Nach Angaben der Gerichtssprecherin müsste ein rechtskräftiges Urteil im ersten Fall in anderen Verfahren berücksichtigt werden. Das bedeutet: Wenn die außerordentliche Kündigung doch noch für rechtmäßig erklärt wird, könnte Bobic das Geld aus dem zweiten Prozess doch nicht zustehen.