Berghain Feiern
Am 4. März können Clubs wie das Berghain wieder für Tanzfreudige öffnen. Bild: IMAGO/Emmanuele Contini

Jetzt ist es offiziell: Die Clubs öffnen am 4. März ihre Türen für Besucher. 

Zunächst soll die sogenannte 2G-Plus-Regelung gelten: Clubgänger müssten dann einen Impf- oder Genesungsnachweis sowie einen negativen Coronatest vorlegen.

Ab dem 4. März kann wieder getanzt werden

Die Club-Öffnung ist Teil einer zweiten Lockerungswelle. In Berlin gelten bereits seit dem 18. Februar Anpassungen im Einzelhandel und vielen anderen Bereichen wie Museen, Bibliotheken oder bei Stadtrundfahrten müssen Berliner beim Betreten der Geschäfte keinen 2G-Nachweis mehr vorzeigen. Das Tragen einer FFP-2-Maske ist jedoch Pflicht. Auch in Zoo, Tierpark, Aquarium und Botanischem Garten ist die 2G-Regel bereits entfallen. In den Außenbereichen besteht zudem keine Maskenpflicht mehr.

Lockerungen für Gastro und Hotels

Ab dem 4. März nutzen dann auch Hotels und Restaurants wieder die 3G-Regelung, die auch ungeimpften Personen den Zugang ermöglicht. Mehr Zuschauer können an Veranstaltungen teilnehmen. Stadien dürfen maximal zu 75 Prozent gefüllt werden, höchstens aber mit 25.000 Menschen. In Innenräumen sollen 60 Prozent Auslastung erlaubt sein, höchstens aber 6.000 Gäste. Der Zugang findet weiterhin unter 2G-Bedingungen statt.

Am 20. März sollen dann alle „tiefgreifende Maßnahmen“ entfallen.

Text: kr/red