Vorkaufsrecht

Die Städte Berlin, Hamburg und München machen sich nun gemeinsam für das Vorkaufsrecht stark. Das teilten die Oberhäupter der drei großen Städte mit.

Vor allem in Milieuschutzgebieten sind Vorkaufsrechte ein wichtiges Instrument, um Anwohner vor Verdrängung zu schützen, bezahlbaren Mietwohnraum zu erhalten und Immobiliengeschäften mit spekulativer Absicht entgegenzuwirken. Hintergrund der Initiative ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass das Vorkaufsrecht nicht nur auf Basis der Annahme einer möglichen Verdrängung der Mieter durch einen neuen Investor ausgeübt werden darf.

Annahme reicht nicht aus

Das war zuvor in den meisten Berliner Bezirken gängige Praxis. Das Vorkaufsrecht wurde beispielsweise dann eingesetzt, wenn ein Käufer bereits anderorts Luxussanierungen durchgeführt hatte und die Vermutung nahelag, dies würde bei der neuen Immobilie auch passieren. Das reicht nun laut Bundesverwaltungsgericht nicht mehr als Grund aus. Giffey und Co. wollen nun wieder mehr Handlungsfähigkeit, um Mieter dauerhaft zu schützen.

Die Bürgermeister der drei größten deutschen Städte betonen die Wichtigkeit einer gesetzlichen Neuregelung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf Bundesebene, „weil nur so eine rechtssichere Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zum Schutz der Wohnbevölkerung gewährleistet werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Sie sehen dringenden Handlungsbedarf und werden sich auf Landes- und Bundesebene für eine Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts einsetzen. Gleichzeitig appellieren sie an den Bundesgesetzgeber und an die Länder, an einer bundesweiten Lösung mitzuwirken.

Für ganz Deutschland

„Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Berliner Rechtsstreit entschieden, das Urteil betrifft aber ganz Deutschland. Überall dort, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, brauchen wir wirksame und rechtssichere Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern. Deshalb machen wir uns gemeinsam auf den Weg und werben beim Bund sowie den anderen Ländern dafür, hier die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Kommunen in bestimmten Fällen in die Lage zu versetzen, das Vorkaufsrecht ausüben und Abwendungsvereinbarungen treffen zu können. Ich halte es für einen wichtigen Baustein in unserem Einsatz für mehr Mieterschutz auch in Berlin“, so Berlins Regierenden Franziska Giffey.

Text: red/kr, Bild: IMAGO/Sabine Gudath