Bauen in Berlin
Berlin vergibt seine Grundstücke nur noch im Erbbaurecht. Smybolbild: IMAGO / serienlicht

Berlin vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Dazu startet jetzt ein Interessenbekundungsverfahren.

Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden.

Nur noch Erbbaurecht

Nach einer Pilotphase im Jahr 2021 können nun bis zum 25. Mai dieses Jahres Interessenbekundungen für rund 40 Grundstücke eingereicht werden.

Die Grundstücke sind zwischen 420 und 1.500 Quadratmeter groß und liegen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick.

Auf den Grundstücken sollen Angebote der langfristigen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen geschaffen werden.

Gemeinnützige Träger

Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an gemeinnützig anerkannte soziale Träger.

Kriterien für die Bewertung der Konzepte durch einen Fachbeirat sind die Qualität des Konzeptes und die Einordnung des Projektes in den Sozialraum.

Zudem muss die Finanzierung plausibel dargelegt und ein Zeitplan vorgelegt werden.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und den Grundstücken finden Sie hier

Text: Redaktion