Erwartet wird, dass die Lockerungen für Clubs und Großveranstaltungen ab dem 4. März in Kraft treten
Erwartet wird, dass die Lockerungen für Clubs und Großveranstaltungen ab dem 4. März in Kraft treten. Archivbild: Getty Images Plus/iStock

Der Berliner Senat berät am heutigen Dienstag über weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Davon profitieren könnten Clubs und Großveranstaltungen sowie Hotels und Gaststätten.

In Hotels und Gaststätten könnte demnach wieder die 3G-Regel gelten, berichtet rbb24. Dann könnten auch Ungeimpfte mit Test dort essen gehen oder übernachten. So hatten es Bund und Länder bei ihrem Treffen am 16. Februar vereinbart. Clubs sollen außerdem unter 2G-Plus-Bedingungen wieder öffnen dürfen. Zutritt hätten dann Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test, wobei Geboosterte keinen Test benötigen. Erwartet wird, dass die Lockerungen ab dem 4. März in Kraft treten.

Dazu gehören auch Lockerungen bei Großveranstaltungen. Hier ist allerdings noch unklar, wie diese aussehen werden. Nach rbb-Informationen soll die feste Personenobergrenze abgeschafft werden. Stattdessen soll künftig eine relative Grenze von 60 Prozent der Kapazität gelten.

Veranstaltungen mit bis zu 6.000 Zuschauern

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich hingegen auf eine Regelung mit Obergrenzen verständigt. Derzufolge wären in Hallen 60 Prozent der Kapazität, aber maximal 6.000 Zuschauer zugelassen, ins Stadion dürften bis zu 75 Prozent aber maximal 25.000 Fans kommen. Auch für Treffen im privaten Rahmen könnte es Lockerungen geben. Die Personengrenze soll wegfallen, vorausgesetzt, es handelt sich um ausschließlich Geimpfte und Genesene.

Die nun anvisierten Lockerungen sind Teil des Stufenplans, den Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart haben. Im nächsten Schritt könnten ab dem 20. März nach Aussage des Senats „tiefgreifende Schutzmaßnahmen“ entfallen. Dazu würden dann die Pflicht für Arbeitgeber gehören, Homeoffice anzubieten.

Text: red/nm