Berlin (dpa/bb) – Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat bei mehreren Firmen und auch bei der Polizei und Staatsanwaltschaft Verstöße kritisiert. Grundsätzlich mahnte Meike Kamp bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2024 angesichts der neuen Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) zu einem sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten und zur Einhaltung der Bestimmungen auch bei den globalen Tech-Konzernen an.
In 6.063 Fällen hätten sich Berliner Bürger im vergangenen Jahr mit Beschwerden oder Anfragen an die Datenschutzbeauftragte gewandt. Das sei ein neuer Höchststand. Private und öffentliche Stellen meldeten laut dem Bericht 1.262 Datenpannen. Die Datenschutzbeauftragte erließ 104 Verwarnungen und 164 Geldbußen in Höhe von rund 80.000 Euro.
KI-Training ohne Information der Kunden und Angestellten
In ihrem Bericht zu Berlin warf Kamp einer Firma vor, die Kommunikation mit Kunden zum Training von Künstlicher Intelligenz (KI) genutzt zu haben, ohne die Kunden darüber zu informieren. Eine andere Firma, die eine Fotoplattform im Internet betreibe, habe die Bilder zur Weiterentwicklung von KI-Modellen angeboten.
Bei Firmen fehle öfter die Transparenz beim Umgang mit KI, sagte Kamp. Betroffene Menschen würden entweder gar nicht oder zu wenig informiert. «So geht es nicht. Wer seine Kunden oder Angestellten nicht informiert, verstößt gegen die Informationspflicht.»
Kameras der Polizei filmen Gehwege am Kottbusser Tor
Bei der Polizei würden die Überwachungskameras an der Wache am Kottbusser Tor in Kreuzberg auch Bereiche der Gehwege der darunter liegenden Adalbertstraße mit den «tausenden Fußgängern» filmen. Ebenso erfassten die Kameras Zugänge zu dem Wohnhaus. Das habe eine Prüfung vor Ort ergeben.
Daher habe die Datenschutzbehörde bei der Polizei diese Mängel angesprochen und deren Behebung gefordert. Der Bereich, den die Kameras filmen, müsste verkleinert werden. Die Polizei sei aber nicht verpflichtet, dem nachzukommen, sagte Kamp.
Einzelne Polizisten fragen persönliche Daten ab
Zahlreiche Verstöße von Polizisten, die entgegen den Vorschriften persönliche Daten von Menschen im Polizei-Computersystem POLIKS abfragten, wurden von der Datenschutzbeauftragten geahndet. In 50 Fällen seien Verfahren eingeleitet und in 23 Fällen Bußgelder erlassen worden, heißt es im Bericht.
Die Dunkelziffer der nicht bekanntgewordenen Verstöße dieser Art bei der Polizei sei aber sicher deutlich höher. Die Polizei sei gefordert, die Sicherheit zu verstärken.
So habe ein Polizist Daten zu seiner Ex-Freundin und deren Familie abgefragt – in insgesamt 170 Fällen. Ein anderer Polizist habe die Telefonnummer einer Frau gespeichert, um einen Kontakt anzubahnen. Ein weiterer Beamter habe die Adresse eines prominenten Menschen abgefragt – später habe diese Person Drohschreiben erhalten.
Staatsanwaltschaft verwendete Gesichtserkennungs-Software
Die Kritik gegenüber der Staatsanwaltschaft drehe sich um Gesichtserkennungs-Programme bei der Verfolgung von Verdächtigen im ersten Halbjahr 2024. Kameras zum Abfilmen von Menschen seien eingesetzt und die Filme dann zur Identifizierung bestimmter Personen ausgewertet worden.
«Das sind keine trivialen Eingriffe», sagte Kamp. Sie habe die Staatsanwaltschaft kürzlich formal gewarnt, dass ein künftiger Einsatz gegen Datenschutzgesetze verstoßen würde. Eine Antwort liege noch nicht vor.
Einspruch gegen Datennutzung für KI bei Facebook und Instagram
Mit Blick auf die Datensammlungen und -nutzung der großen Konzerne forderte Kamp die Berliner auf, die heute (26. Mai) ablaufende Frist noch zu nutzen, um dem Konzern Meta mit seinen Plattformen Facebook und Instagram zu untersagen, Beiträge und Kommentare zur Schulung von KI zu verwenden.
Die Datenschutzbestimmungen bei diesen Firmen durchzusetzen, sei nicht so einfach. Die Aufsichtsbehörden kämen gar nicht damit hinterher, das «in den Tiefen zu prüfen».