Wenigstens über Weihnachten will man keinen Ärger mit dem Finanzamt. Doch säumige Steuerzahler in Berlin müssen auch zwischen den Jahren mit „bösen“ Briefen vom Fiskus rechnen.
Wer mit Mahnungen, Vorladungen oder sogar Zwangsvollstreckungen vom Finanzamt zu rechnen hat, braucht diese in Hessen zumindest über die Feiertage nicht zu fürchten. Denn laut der Frankfurter Rundschau verschicken die hessischen Finanzbehörden zwischen den Jahren keine unangenehme Post.
Kein „Weihnachtsfrieden“ in Berlin
Doch wie hält es der Berliner Fiskus mit dem sogenannten „Weihnachtsfrieden“ in diesem Jahr? Während die Finanzämter mancher Bundesländer rund um Weihnachten und den Jahreswechsel einen Gang zurückschalten, dürfen säumige Steuerzahler in Berlin auf keinen „Weihnachtsfrieden“ hoffen.
„In Berlin gibt es einen sogenannten Weihnachtsfrieden aus gutem Grund seit vielen Jahren nicht mehr“, antwortet Frederik Bombosch von der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin auf Nachfrage des Berliner Abendblatts. „Auch in der Weihnachtszeit haben schließlich Bürgerinnen und Bürger, die Rückzahlungen erwarten, ein berechtigtes Interesse daran, dass Steuerbescheide ergehen.“
Laut Bombosch entspricht die Steuerverwaltung ihrem gesetzlichen Auftrag, setzt also Steuern fest, gibt Steuerbescheide bekannt und erhebt Steuerzahlungen.
Infozentralen bleiben geschlossen
Die Vollstreckung von Forderungen und Prüfungsmaßnahmen mit Außenwirkung werden rund um die Feiertage aus organisatorischen Gründen erfahrungsgemäß allerdings nur in geringer Fallzahl vorgenommen, so Bombosch. Die Infozentralen werden zudem vom 26. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 geschlossen sein.
Text: Sascha Uhlig