Schokolade der Firma Milka in einem Supermarkt
Schokolade der Firma Milka in einem Supermarkt Foto: imago / Waldmüller

Der Gang zum Supermarkt setzt in diesen Tagen ohnehin schon ein tiefen Griff ins Portmonnaie voraus, doch wenn es dann auch noch Unstimmigkeiten bezüglich der Preise gibt. Die Verbraucherzentrale warnt jetzt davor, dass es möglicherweise falsche Preisangaben in den Märkten gibt. 

„Es häufen sich Beschwerden zu unterschiedlichen Preisen am Supermarktregal und an der Kasse“, heißt es laut RTL. Gemeint ist hier mit ein schon bekanntes Problem. Man sieht den Preis am Supermarktregal, greift zum Produkt, weil es vielleicht auch mal ausnahmsweise günstig erscheint – und an der Kasse wird plötzlich ein ganz anderer Preis angezeigt und genannt. 

Falsche Preisauszeichnung verstößt gegen Gesetz

Manchmal kann das passieren, weil die Mitarbeiter durcheinander sind, Chaos bei der Preisschilder-Vergabe herrscht oder den Angestellten einfach nur ein dummer Fehler unterlaufen ist. Oft sollte das aber lieber nicht vorkommen. 

„Eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung verstößt gegen gesetzliche Vorgaben und wird als Ordnungswidrigkeit behandelt“, erläutert de Verbraucherzentrale laut RTL. Zuständig für die Kontrolle sei in den meisten Bundesländern das jeweilige Ordnungsamt.

Kunden sollten genau hinschauen

Doch was macht man als Verbraucher in so einer Situation? Offenbar gibt es auf die Frage, welcher Preis gilt, eine eindeutige Antwort: „Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt.“ Das Recht liegt also beim Markt, der die Ware nicht zum günstigeren Preis herausgeben muss. Als Einkäufer habe man aber das Recht, das Produkt zurückzugeben bzw. den Kauf zu stornieren. 

Die Verbraucherzentrale Berlin rät, direkt beim Scannen auf den Monitor zu schauen oder zumindest direkt nach dem Einkauf genau den Kassenbon zu überprüfen. Falle einem der Irrtum erst zu Hause auf, so müsse man auf die „Kulanz des Händlers“ hoffen. 

Text: Red. / Sophia Völkel