2G-Schild
Die sogenannte 2G-Regel wird nach einer Entscheidung des Senats vom vergangenen Mittwoch deutlich ausgeweitet werden.
 
Angesichts der angestiegenen Zahlen von Corona-Fällen und den sich abzeichnenden Engpässen auf den Intensivstationen der Krankenhäuser in der Stadt sollen ab Montag nur noch geimpfte und von Coronaerkrankung genesene Menschen Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien haben. Das Vorzeigen eines Negativ-Tests genügt in solchen Fällken nicht mehr.

Kinder und Jugendliche unter 18 ausgenommen

Die Regelung betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen sowie Vergnügungsstätten wie Spielhallen, geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo und Tierpark. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

Keine Maskenpflicht bei 2G

Aktuell gilt noch in Berlin, dass zum Beispiel Restaurantbetreiber oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G).
 
Mit Einführung der 2G-Regelung entfällt dann auch die Maskenpflicht. Für Clubs und andere Einrichtungen mit Tanzveranstaltungen ist die 2G-Regelung schon seit einiger Zeit vorgeschrieben.

Sprunghaft angestiegen

Mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen reagiert der Senat auf die erheblich gestiegenen Infektionszahlen in Deutschland und Berlin. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Freitagmorgen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt bei 279,3. Im Vergleich zum Vortag wurden 2.184 zusätzliche Corona-Fälle gemeldet. 
 
Der Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Anfang Oktober lag er noch bei 74,4.
 
Text: red/ylla, Bild: IMAGO / Christian Ohde